Wer von Deutschland aus im Internet eine Eintrittskarte zum Beispiel für das Disneyland in Paris kauft, muss oft mehr zahlen als jemand, der das gleiche Ticket etwa in Rumänien bucht. Ein weiteres Beispiel: Viele Online-Reiseportale bieten unterschiedliche Preise und Unterkünfte auf ihren Webseiten an – je nachdem, in welchem Land der Kunde vor seinem Rechner sitzt.
Das gleiche Zimmer, im gleichen Hotel, zum gleichen Termin kann man zum Beispiel von Belgien aus teilweise deutlich günstiger buchen als aus Deutschland. Und das passiert automatisch: Denn jedem Computer ist eine sogenannte IP-Adresse zugeordnet, mit der man unter anderem nachvollziehen kann, aus welchem Land der Internet-Nutzer kommt.
Auf internationaler Webseite gleiche Preise anbieten
Die europäischen Wettbewerbsminister wollen verhindern, dass Kunden aufgrund ihres Heimatlandes benachteiligt werden. Deshalb möchten sie in Zukunft das sogenannte Geoblocking für grenzüberschreitendes Onlineshopping einschränken. Geoblocking ist eine Technik, die im Internet eingesetzt wird, und mit der Anbieter bestimmte Inhalte für bestimmte Länder oder Regionen blockieren können. "Geo" steht in diesem Fall für "regional", "blocking" bedeutet sperren.
Nach den Plänen der Wettbewerbsminister sollen zum Beispiel Autovermietungen künftig auf einer internationalen Website, die auf ".com" endet, nur noch gleiche Angebote und gleiche Preise anbieten, egal, aus welchem Land die Online-Kunden kommen. Auf ihren nationalen Webseiten, etwa den deutschen, die auf ".de" enden, dürfen die Unternehmen weiterhin Sonderpreise gewähren. Für diese nationalen Sonderpreise soll es dann allerdings keine Gewährleistungspflicht und keinen Lieferanspruch geben. Das bedeutet: Im schlimmsten Fall würde das Produkt nicht an den Kunden ausgeliefert, sondern er müsste es selbst abholen.
Nach den Plänen der Wettbewerbsminister sollen zum Beispiel Autovermietungen künftig auf einer internationalen Website, die auf ".com" endet, nur noch gleiche Angebote und gleiche Preise anbieten, egal, aus welchem Land die Online-Kunden kommen. Auf ihren nationalen Webseiten, etwa den deutschen, die auf ".de" enden, dürfen die Unternehmen weiterhin Sonderpreise gewähren. Für diese nationalen Sonderpreise soll es dann allerdings keine Gewährleistungspflicht und keinen Lieferanspruch geben. Das bedeutet: Im schlimmsten Fall würde das Produkt nicht an den Kunden ausgeliefert, sondern er müsste es selbst abholen.
Einkaufen im Internet soll transparenter werden
In einem weiteren Fall soll das Einkaufen im Internet transparenter werden. Wer aus Deutschland zum Beispiel über das Internet Wein bei einem französischen Weingut bestellt, wird häufig automatisch an einen deutschen Zwischenhändler weitergeleitet und hat häufig keine Möglichkeit, direkt über die Websites des Herstellers zu ordern.
Diese automatische Weiterleitung soll es in Zukunft nicht mehr geben. Ob dieser Vorschlag so durchkommt, ist allerdings fraglich. In Frankreich zum Beispiel gibt es viele kleine Weingüter, die mit dem europaweiten Versand ihre Produkte überfordert wären. Von daher wird es hier voraussichtlich eine Kompromisslösung geben.
Die europäischen Wettbewerbsminister wollen sich auf diese Änderungen einigen. Im nächsten Jahr wird dann das Europaparlament darüber abstimmen.
Die europäischen Wettbewerbsminister wollen sich auf diese Änderungen einigen. Im nächsten Jahr wird dann das Europaparlament darüber abstimmen.