Das Gericht erklärte in Luxemburg, die Bundesrepublik habe keine geeigneten Maßnahmen getroffen, um den Verlust von sogenannten mageren Flachlandmähwiesen und Bergmähwiesen zu verhindern. Deren Zahl gehe signifikant zurück, weil Deutschland keine verbindlichen Schutzmaßnahmen gegen Überdüngung und zu frühe Mahd ergriffen habe. Geklagt hatte die EU-Kommission.
Die Wiesen zählen zum europäischen Natura-2000-Netzwerk aus Schutzgebieten, das dem Erhalt der biologischen Vielfalt dienen soll.
Der Naturschutzbund Deutschland erklärte, wieder sei Deutschland vom EuGH verurteilt worden, weil es seine Schutzgebiete dramatisch vernachlässige. Die Entscheidung sei ein alarmierender Weckruf, der weit über den konkreten Fall hinausgehe.
Diese Nachricht wurde am 14.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.