Straßburg
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Griechenland wegen illegaler Zurückweisung von Migrantin

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Griechenland wegen der illegalen Zurückweisung einer Migrantin an der Grenze zur Türkei verurteilt.

    Ein türkischer Sicherheitsbeamter steht am Grenzübergang Pazarkule-Kastanies an einer Absperrung.
    Migranten an der griechisch-türkischen Grenze (Archivbild) (dpa / Mohssen Assanimoghaddam)
    Dem Gericht in Straßburg zufolge verstieß der sogenannte Pushback einer türkischen Staatsangehörigen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Dieser sei ohne Prüfung der Gefahren erfolgt, die der Frau in der Türkei gedroht hätten. Sie war 2019 nach Griechenland geflohen und hatte dort Asyl beantragt, nachdem sie in der Türkei wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation verurteilt worden war. Nach ihrer Ankunft in Griechenland war sie nach eigenen Angaben gezwungen worden, ein Schlauchboot zu besteigen, und ohne Prüfung ihrer Asylgründe in ihr Heimatland zurückgebracht worden.
    Der Gerichtshof verurteilte Griechenland zu einer Zahlung von 20.000 Euro Schmerzensgeld.
    Diese Nachricht wurde am 07.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.