Seine Entscheidung begründete das in Straßburg ansässige Gericht damit, dass - anders als von Georgescu dargestellt - kein unmittelbarer und irreparabler Schaden für geschützte Rechte bestehe. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Gericht auch die Klage Georgescus gegen die Annulierung zurückweist. Darüber wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Georgescu hatte die erste Runde der Präsidentschaftswahl in Rumänien am 24. November überraschend gewonnen. Das rumänische Verfassungsgericht erklärte die Wahl dann jedoch für ungültig - wegen des Verdachts der russischen Einmischung zugunsten Georgescus.
Diese Nachricht wurde am 21.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.