Vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg wird am Vormittag ein Gutachter eine Stellungnahme dazu abgeben, ob die EU-Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung rechtmäßig ist. Die Regelung verpflichtet Telekommunikationsunternehmen seit einigen Jahren dazu, Verbindungsdaten ihrer Kunden auch ohne konkreten Anlass oder Verdacht für maximal zwei Jahre aufzubewahren. Diese Daten sollen Ermittlern helfen, schwere Verbrechen aufzuklären.
Nützliche Ermittlungshilfe oder unverhältnismäßige Datensammlung?
Doch die Vorratsdatenspeicherung ist in der EU umstritten. Geklagt hatten ein irisches Unternehmen, die Kärntner Landesregierung sowie mehrere tausend Österreicher. Sie halten die Datensammlung für unverhältnismäßig und prangern die Verletzung von Grundrechten an. So werden nach Auffassung der Kläger das Recht auf Privatleben, der Schutz persönlicher Daten und die freie Meinungsäußerung verletzt.
In den meisten Fällen folgt der Europäische Gerichtshof der Empfehlung des Gutachters. Ein Urteil wird jedoch erst in einigen Monaten erwartet. In Deutschland existiert zurzeit keine gesetzliche Regelung der Vorratsdatenspeicherung. Das Bundesverfassungsgericht hatte sie vor gut drei Jahren gekippt. Union und SPD wollen die Datenspeicherung in ihrem Bündnis umsetzen. Daneben planen sie, sich auf EU-Ebene für eine verkürzte Speicherdauer von drei Monaten einzusetzen.