Geklagt hatte ein homosexueller Franzose, dessen Blutspende abgelehnt worden war - weil dies in Frankreich wegen der möglichen Übertragung schwerer Infektionskrankheiten verboten ist. Dies ist nach Ansicht Mazzinis eine indirekte Diskriminierung homosexueller Männer. Eine sexuelle Beziehung zwischen Männern rechtfertige nicht, diese dauerhaft vom Blutspenden auszuschließen. Nur ein individuelles und konkretes Risikoverhalten für eine Ansteckung mit HIV dürfe Grund für einen Ausschluss sein.
Auch in Deutschland sind Blutspenden durch homo- oder bisexuelle Männer bislang verboten. Dementsprechend begrüßte der deutsche Lesben- und Schwulenverband (LSVD) das Gutachten des Generalanwalts. Die Sicherheit von Blutkonserven hänge nicht von der Art der Sexualpraktiken ab, sagte Verbandssprecher Manfred Bruns. Daher sollten nur Menschen mit hoch riskanten Sexualpraktiken vom Blutspenden ausgeschlossen werden. Er forderte die Bundesärztekammer auf, ihre Richtline zur Blutgewinnung entsprechend ändern.
(swe/jcs)