Buchungsplattform
Europäischer Gerichtshof stärkt Hoteliers im Rechtsstreit gegen "Booking.com" den Rücken

Im Rechtsstreit zwischen der Buchungsplattform "Booking.com" und Hoteliers hat der Europäische Gerichtshof der Hotel-Branche den Rücken gestärkt.

    Auf einem Smartphone ist die App des Reiseportals Booking.com zu sehen.
    Das Buchungsportal Booking.com muss in der EU künftig strengere Regeln einhalten. (Fabian Sommer / dpa / Fabian Sommer)
    Das Gericht urteilte, Bestpreisklauseln seien nicht notwendig, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit solcher Buchungsplattformen zu sichern. Hintergrund ist, dass Hotels ihre Zimmer eine Zeitlang auf der eigenen Internetseite nicht preiswerter anbieten durften als bei der Buchungsplattform. Das Bundeskartellamt verbot diese Praxis Ende 2015. Die Hoteliers verklagten "Booking.com" daraufhin rückwirkend auf Schadenersatz.
    "Booking.com" will vor einem niederländischen Gericht feststellen lassen, dass die Bestpreisklausel nicht gegen EU-Recht verstieß. Dieses Gericht hatte sich an den Europäischen Gerichtshof gewandt. Es muss nun in dem Fall entscheiden und ist dabei an die Rechtsauffassung des Europäischen Gerichtshofs gebunden.
    Diese Nachricht wurde am 19.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.