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Europäischer Zahlungsverkehr
SEPA, IBAN und BIC vor dem Start

Mit SEPA, der Single Euro Payment Area, startet im kommenden Februar eine einheitliche Plattform für alle Zahlungen, die in Euro abgewickelt werden. Bis 2016 sollten sich Bankkunden mit den zu SEPA gehörigen Identifikationsnummern IBAN und BIC angefreundet haben.

Von Katha Jansen | 26.11.2013
    "DE für Deutschland - kann man sich merken. Dann kommt eine zweistellige Prüfziffer für das jeweilige Konto und die jeweilige Bankleitzahl, danach kommt die Bankleitzahl wie bisher und danach kommt die Kontonummer wie bisher und sollte sie kürzer sein als 10 Stellen, dann werden die ersten Stellen mit einer Null aufgefüllt.“
    So einfach erklärt Carl-Ludwig Thiele, Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank die 22 Stellen der neuen IBAN-Kontonummern. Die gehören zum SEPA-System.
    "Der Eine oder Andere wird sich noch daran erinnern, das wir früher Grenz- und Zollschranken hatten und da gab es das Schengenabkommen und das Schengenabkommen hat dazu geführt, dass wir heute von einem Land in das andere reisen können, ohne Zollformalitäten abwickeln zu müssen, ohne Personalausweise vorzuzeigen und dasselbe ist im Zahlungsverkehr beabsichtigt. SEPA ist eine Abkürzung für Single Euro Payment Area. Das heißt: Der Eurozahlungsverkehrsraum kriegt eine einheitliche Plattform für alle Zahlungen, die in Euro abgewickelt werden“.
    Bislang hakt es nämlich in Sachen Europäische Gemeinschaft im elektronischen Zahlungsverkehr. Jedes Land arbeitet mit eigenen Systemen, hat eigene technische Standards, beispielsweise wenn es um den Aufbau einer Kontonummer geht. Eine französische Lastschrift sieht bislang ganz anders aus als eine deutsche, Landesgrenzen sind hier noch klar spürbar. Jetzt kommt ein einheitliches System innerhalb des sogenannten Eurozahlungsverkehrsraums, also den 28 EU-Mitgliedsstaaten sowie in Liechtenstein, Island, Norwegen, Monaco und der Schweiz.
    Wird aber auch Zeit, findet zumindest Bundesbank Vorstandsmitglied Carl-Ludwig Thiele:
    "Das derzeitige Format, auf dem die Überweisungen und Lastschriften abgewickelt werden, kommt von 1975 – ist also der technische Stand 1975 – und wir haben heute einen neuen Stand mit einer neuen ISO-Norm, 20 0 22, sodass wir hier auf die aktuelle Plattform kommen, um sicherzustellen, dass die Überweisung am nächsten Tag in jedem Ort im Eurogebiet bei der entsprechenden Bank eingeht.“
    Bis das alles läuft, gilt es einige Hürden zu nehmen, denn: Bundesweit müssen die rund 25 Millionen Überweisungen mit einem Gesamtwert von gut 227 Milliarden Euro umgestellt werden, die im Schnitt pro Arbeitstag anfallen. Hinzu kommen arbeitstäglich knapp 35 Millionen Lastschriften, mit denen 25 Milliarden Euro bewegt werden. Und: An vielen geht SEPA noch vorbei.
    "SEPA? Nein!“ „Ich weiß nur, wie es sich zusammensetzt, Bankleitzahl aus Kontonummer, Ländernummer oder so was, ja, das hat man schon mal gehört.“ „Nee, das betrifft mich doch gar nicht, ich überweise doch gar kein Geld ins Ausland!“
    "Jeder ist von SEPA betroffen, weil diese Kontoumstellung für alle gilt. Aber für die gewerbliche Wirtschaft verpflichtend ab Februar 2014, für die Endverbraucher erst ab Februar 2016, und bis dahin werden die Zahlen der Endverbraucher von den Kreditinstituten entsprechen konvertiert, umgewandelt, sodass er also sein bisheriges Format weiter nutzen kann und sich noch keine neue IBAN-Nummer merken muss, sondern weiter mit Bankleitzahl und Kontonummer umgehen kann.“
    Es ist also bedingt Schonfrist angesagt – für die Verbraucher. Für Banken, Unternehmen, öffentliche Kassen und Vereine gilt: Ab dem 1. Februar 2014 muss alles über SEPA laufen. Und: Es gibt einige „Sonderfälle“, in denen auch der private Bankkunde vorab mit SEPA in Berührung kommt. Das gilt zum Beispiel in einigen Fällen für Vermieter:
    "Viele Mietverhältnisse werden über einen Dauerauftrag überwiesen, sodass das wie eine Überweisung behandelt wird und automatisch von dem Kreditinstitut konvertiert, also umgewandelt wird in das neue Format. Es gibt aber auch Vermieter, die haben von ihren Mietern eine Einziehungsermächtigung. Und dann ist der Vermieter aufgefordert, sich eine Gläubigeridentifikationsnummer bei der Bundesbank zu besorgen, dem Mieter mitzuteilen, wann er von der Einziehungsermächtigung Gebrauch machen will, und das muss er vorher machen, bevor er eben die Einziehungsermächtigung im SEPA-Format nutzen kann.“
    Neue Systeme bieten gerne auch neue Lücken für Abzocker und Betrüger – wie steht's also mit der SEPA-Sicherheit?
    "Ich muss natürlich aufpassen, wie auch derzeit. Denn gerade in der Umstellungsphase ist es nicht ausgeschlossen, dass der Eine oder Andere versucht, für sich an Gelder zu kommen, die ihm nicht zu stehen. Insofern überprüfen Sie alle Zahlungen, die Ihnen abgebucht werden, überprüfen Sie die Mandatsbestätigungen, die Sie erhalten, weil Sie jemandem eine Einzugsermächtigung erteilt haben und prüfen Sie, ob das alles in Ordnung ist. Und, eine persönliche Empfehlung: Heften Sie die Sachen am besten ab, dann kriegen Sie einen guten Überblick darüber, wem Sie eigentlich als Schuldner Zugriff auf Ihr persönliches Konto erlaubt haben.“
    Übrigens sind die Deutschen mit ihrer 22-stelligen IBAN gut dran. Wer auf Malta sein Konto führt, darf künftig ganze 31 Stellen auf dem Überweisungsformular ausfüllen.
    Februar eine einheitliche Plattform für alle Zahlungen, die in Euro abgewickelt werden. Bis 2016 sollten sich Bankkunden mit den zu SEPA gehörigen Identifikationsnummern IBAN und BIC angefreundet haben.