Die Entwarnung für die Verbraucher gilt weiter. Sie können noch bis zum 1. Februar 2016 wie bisher Kontonummer und Bankleitzahl nutzen, müssen Überweisungen nicht mit der 22-stelligen IBAN einliefern. Unternehmen, Finanzämter und Vereine aber müssen sich darauf einstellen, dass ihre Zahlungen im alten Format vom 1. August nicht mehr akzeptiert werden.
"Nachzügler, die sich noch gar nicht mit SEPA beschäftigt haben, und auch da scheint es noch einige von zu geben, haben ein Problem. Sie müssen im Zweifelsfall Konvertierungslösungen in Anspruch nehmen, soweit dieses möglich ist. Hierbei können natürlich Kosten anfallen."
Deshalb mahnt Carl-Ludwig Thiele, der für den Zahlungsverkehr zuständige Bundesbankvorstand, sich zu sputen. Schlimmstenfalls müssen Unternehmen nicht nur die Konvertierungsdienste der Banken bezahlen. Schlimmstenfalls stockt der Geldfluss, wenn eine Firma eine Rechnung im falschen Format bezahlen will, das Geld aber nicht rausgeht und womöglich beim Empfänger zu einem Liquiditätsengpass führt. Das könne im Einzelfall sein. Aber ein volkswirtschaftliches Problem werde nicht daraus, sagte Thiele. Schließlich seien im Mai schon knapp 90 Prozent aller Überweisungen und immerhin 82 Prozent aller Lastschriften im SEPA-Format eingeliefert worden. Die Bundesbank ist beruhigt:
"Und daher wird die Bundesbank im August 2014 auch keine erneute Urlaubssperre für Mitarbeiter in der Arbeitseinheit Zahlungsverkehr verhängen."
Ausland im Skepsis gegenüber deutschem Lastschriftverfahren
Ärger gibt es in der europäischen Zahlungsverkehrsdebatte noch an zwei Stellen. Vereinzelt akzeptierten Unternehmen im Lastschriftverfahren, wenn sie also Gelder von Kundenkonten einziehen, nur IBANs mit DE-Kennung, also nur aus Deutschland. Das untergräbt die neue europäische Möglichkeit, von einem Konto irgendwo in Europa aus alle Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Und im Ausland gibt es viel Skepsis gegenüber dem in Deutschland sehr populären Lastschriftverfahren. Hier sind Kunden gern bereit, dem Handynetzbetreiber, der Versicherung oder dem Finanzamt den Zugriff aufs eigene Konto zu erlauben, weil sie wissen: Jede Lastschrift kann binnen acht Wochen ohne Begründung zurückgerufen werden. Dieses Recht wollten andere Länder den Verbrauchern nicht zubilligen, berichtete Thiele. Die Unternehmen dort fragten sich:
"Was passiert denn, wenn das Geld im Grunde genommen vom Verbraucher zurückgeholt wird, nachdem eine Leistung erbracht wurde, zum Beispiel bei Lotterien. Das ist ein Beispiel, was häufiger genannt wird."
Die Bundesbank fürchtet nun, wenn über Europa der Verbraucherschutz im Lastschriftverfahren sinke, steige das Misstrauen in das hierzulande weit verbreitete System. Die Bundesbank dürfte damit auch im Interesse vieler Unternehmen und Ämter handeln: Sie verkaufen ihre Leistung oft nur unter der Bedingung, dass sie sich das Geld per Lastschrift vom Kundenkonto holen können. Das dürfte billiger und sicherer sein als den Zahlungseingang von Rechnungen zu überwachen.