Die Parlamentarier fordern von der Bundesregierung, die systematische Verletzung der Menschenrechte in Aserbaidschan anzuprangern und sich für die sofortige Freilassung aller politischen Gefangenen einzusetzen. So sieht es ein Antrag der Koalition vor. CDU-Politiker Frank Heinrich: "Nach unterschiedlichen Quellen sind mindestens 50 wahrscheinlich mehr als 100 Gefangene aus politischen Gründen dort wo sie sind in Haft. Staatliche Repression richtet sich gegen Menschenrechtsverteidiger, gegen Rechtsanwälte, Journalisten, Blogger, politische aktive Personen, die eine unabhängige Meinung vertreten."
In den Monaten vor den Europaspielen hat sich die Situation von Regimekritikern und Menschenrechtsaktivisten in Aserbaidschan noch einmal verschlimmert. Viele erhielten langjährige Gefängnisstrafen. Damit will Aserbaidschans Regime Proteste und Kritik während der Spiele verhindern. Die Gedanken müssten nun bei den Inhaftierten sein, so Ute Finck-Krämer, SPD: "Das gemeinsame Haus Europa wird nicht in erster Linie durch sportliche Großereignisse definiert, sondern durch gemeinsame Regeln für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und den Schutz der Menschenrechte. Darauf können und müssen wir heute hinweisen."
Die Grünen, die einen eigenen Antrag zur Situation in Aserbaidschan und den Europaspielen einbrachten, forderten wiederholt verbindliche Kriterien für die Vergabe von sportlichen Großveranstaltungen. In einer aktuellen Initiative setzen sie sich dafür ein, dass menschrechtliche Standards Grundvoraussetzung für Vergabeentscheidungen sein müssten. Der Bundestag steht der jedoch ablehnend gegenüber.
Auch die Bundesregierung bescheinigt Aserbaidschan bei den Menschenrechten, der Rechtsstaatlichkeit und Demokratieentwicklung erhebliche Defizite. Insbesondere bei Meinungs-, Presse-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sei seit 2012 ein negativer Trend zu beobachten. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor. Im Jahr 2014, so schreibt die Bundesregierung, ergingen elf Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen Aserbaidschan in denen jeweils mindestens eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention festgestellt wurde. Insgesamt werden derzeit 118 Entscheidungen des Gerichtshofs bezüglich Aserbaidschan überwacht, da deren Umsetzung noch nicht festgestellt werden konnte, so die Bundesregierung.