Die evangelische Organisation erklärte in Bielefeld, das vom Bundesverfassungsgericht formulierte Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben dürfe in den eigenen Krankenhäusern, Hospizen und Heimen nicht beschränkt werden. Deshalb werde Dritten der Zugang zu entsprechender Beihilfe gewährt, sagte die ehemalige Präses der Evangelischen Kirche in Deutschland, Kurschus. Sie leitet inzwischen die Ethik-Kommission von Bethel.
Mit dem christlichen Verständnis des Lebens als einer Gabe Gottes sei der assistierte Suizid unvereinbar, sagte Kurschus. Deshalb sei der Aufbau eines eigenen Hilfsangebotes in Bethel nicht infrage gekommen.
Diese Nachricht wurde am 17.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.