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Bahn-Schlichterspruch
EVG-Bundesvorstand empfiehlt Annahme

Im Tarifkonflikt mit der Deutschen Bahn hat sich der Bundesvorstand der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft für eine Annahme des Schlichterspruchs ausgesprochen.

    Das Logo der Deutschen Bahn und eine Fahne der Gewerkschaft EVG in einer Kombo.
    Konnten sich erst mithilfe von Schlichtern einigen: Die Deutsche Bahn und die Gewerkschaft EVG (Martin Schutt/Sebastian Gollnow/dpa)
    Die endgültige Entscheidung hätten nun die Mitglieder in einer Urabstimmung, teilte die EVG am Abend nach mehrstündigen Beratungen mit. Die Schlichter hatten ihre Empfehlung für eine Einigung am Mittwoch vorgestellt. Der Vorschlag der Arbeitsrechtlerin Pfarr und des früheren Bundesinnenministers de Maizière sieht unter anderem eine stufenweise Erhöhung von 410 Euro mehr pro Monat vor. Darüber hinaus soll es eine steuer- und abgabenfreie Einmalzahlung von 2.850 Euro geben. Die Laufzeit betrüge demnach 25 Monate. Das Ergebnis der Urabstimmung soll bis Ende August vorliegen.
    Für eine Ablehnung des Schlichterspruchs müssten sich in den kommenden Wochen mindestens drei Viertel der Mitglieder aussprechen - dann wären unbefristet Streiks möglich. Lehnen aber weniger Mitglieder den Vorschlag ab, gilt dieser als angenommen.
    Diese Nachricht wurde am 28.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.