Seine Versetzung in den Ruhestand sei zu Recht erfolgt, urteilte das Dienstgericht des Bundes beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe und bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz in Leipzig. Das dortige Dienstgericht habe keine Rechtsfehler begangen, befand der BGH. Das Gericht in Leipzig hatte seine Entscheidung unter anderem mit rassistischen und abwertenden Äußerungen des Politikers begründet. Der sächsische Verfassungsschutz stuft Maier als rechtsextrem ein.
Maier war bis 2017 als Richter tätig, anschließend ging er für die AfD in den Bundestag. Nachdem er nicht wiedergewählt wurde, beantragte er seine Rückkehr in den sächsischen Justizdienst. Dies wurde ihm vom Landesjustizministerium verweigert, das seine Versetzung in den Ruhestand beantragte.
Diese Nachricht wurde am 05.10.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.