Der 62-Jährige darf mit dem Beschluss nun tagsüber einer geregelten Arbeit nachgehen und muss nur noch abends ab 18 Uhr ins Gefängnis zurückkehren. Detailliertere Angaben machte das Justizministerium nicht. Wahrscheinlich wird Hoeneß aber nicht mehr zum Schlafen nach Landsberg zurückkehren müssen, sondern kann das Freigängerhaus in Rothenfeld nutzen. In der nahegelegenen Zentrale des FC Bayern wird er sich dann als "Assistent der Abteilungsleitung Junior Team" um die Jugendabteilung des FCB kümmern.
Bayern-Präsident Karl Hopfer hatte bestätigt, dass Hoeneß einen entsprechenden Anstellungsvertrag bekommen wird, um den Hoeneß selbst gebeten habe. Justizmitarbeiter werden seinen Arbeitsablauf regelmäßig überprüfen.
Im vergangenen März war Hoeneß zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil er 28,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen hatte. Bei guter Führung könnte der ehemalige FC-Bayern-Präsident schon nach rund 21 Monaten, also Ende dieses Jahres, aus der Haft entlassen werden.
(pr/nin)