
Der Oberste Gerichtshof bestätigte den erstinstanzlichen Schuldspruch in den Kernvorwürfen, halbierte aber das Strafmaß. Grasser, der die Vorwürfe zurückgewiesen hat, war 2020 nach langjährigen Ermittlungen am Wiener Landesgericht zu acht Jahren Haft verurteilt worden und hatte daraufhin Berufung eingelegt. Das nun verhängte Strafmaß des OGH gegen Grasser ist das bisher höchste gegen einen österreichischen Spitzenpolitiker.
Dem 56-Jährigen wird zur Last gelegt, 2004 beim Verkauf von 60.000 Bundeswohnungen einem privaten Investor entscheidende Informationen über den erforderlichen Kaufpreis gegeben zu haben.
Diese Nachricht wurde am 25.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.