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Ex-Geheimdienstler
Perkovic an Deutschland ausgeliefert

Kroatien hat den früheren Geheimdienstgeneral Josip Perkovic an Deutschland ausgeliefert. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, 1983 in die Ermordung eines jugoslawischen Dissidenten in Bayern verstrickt gewesen zu sein. Das bestreitet dieser aber.

24.01.2014
    Der kroatische Ex-Geheimdienstchef wurde am Nachmittag von Zagreb nach München gebracht und dort von Beamten des BKA in Empfang genommen. Bis spätestens morgen soll er dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof vorgeführt werden.
    Josip Perkovics Rechtsanwalt hatte zuvor bei mehreren Gerichten versucht, die Auslieferung zu stoppen. Das Verfassungsgericht in Zagreb lehnte den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen seine Auslieferung jedoch ab.
    Perkovic droht auszupacken
    Der jugoslawische Dissidient Stjepan Djurekovic war 1983 in Bayern ermordet worden. Der 68-Jährige Perkovic bestreitet jede Schuld an dem Mord. Er behauptete, ihn erwarte in Deutschland kein faires Verfahren und drohte damit, bei einer Auslieferung auch über andere umstrittene Fälle seiner langen Geheimdienstkarriere auszupacken.
    Perkovic soll großes Insiderwissen über die Aktivitäten des jugoslawischen Geheimdienstes haben - unter anderem über illegalen Waffenhandel und problematische Geldflüsse während des Bürgerkrieges in Kroatien (1991-1995). Berichten zufolge ließ der Geheimdienst des früheren sozialistischen Jugoslawiens seit den 1960er Jahren Regimegegner in ganz Europa umbringen.
    EU erzwingt Änderung eines Gesetzes
    Das kroatische Parlament hatte kurz vor dem EU-Beitritt des Landes am 1. Juli des vergangenen Jahres im Eilverfahren ein Gesetz verabschiedet, das Perkovic vor einer Auslieferung schützen sollte - wohl, um Aussagen des Ex-Geheimdienstlers über andere Fälle der Vergangenheit zu verhindern. Das Gesetz sah vor, dass die Anwendung des Europäischen Haftbefehls in Kroatien auf Straftaten begrenzt ist, die nach August 2002 begangen wurden.
    Erst nach scharfem Protest und Sanktionsdrohungen aus Brüssel wurde die zeitliche Begrenzung im Oktober zurückgenommen.