Archiv

Ex-VW-Chef Winterkorn
Ermittlungen wegen Marktmanipulation

Im Abgasskandal bei Volkswagen ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Marktmanipulation gegen den zurückgetretenen VW-Konzernchef Martin Winterkorn. Das teilte die Behörde in Braunschweig mit. Zudem stehe eine weitere, nicht namentlich genannte Person im Fokus. Laut VW habe führe die Staatsanwaltschaft keine neuen Tatsachen oder Erkenntnisse an.

    Der damalige VW-Chef Martin Winterkorn am Tag seines Rücktritts.
    Der damalige VW-Chef Martin Winterkorn am Tag seines Rücktritts. (picture alliance / dpa / Julian Stratenschukte)
    Bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gehe es um den Vorwurf, dass Volkswagen die Finanzwelt möglicherweise zu spät über die Affäre informiert habe. Der Anfangsverdacht richte sich neben Winterkorn auch gegen ein weiteres damaliges Vorstandsmitglied, so die Anklagebehörde. Um wen es sich handle, gab Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe nicht bekannt.
    Grund für die Nichtnennung der zweiten Person seien Persönlichkeitsrechte. Da es sich bei Martin Winterkorn um eine Person der Zeitgeschichte handle, sei die Nennung des Namens aber erlaubt. Es handle sich aber nicht um den aktuellen Aufsichtsrat Hans Dieter Pötsch, der beim Beginn der Affäre Finanzvorstand war und der auch für Mitteilungen an die Finanzwelt zuständig war.
    Wie lange das Ermittlungsverfahren dauere, ließe sich noch nicht absehen, so Oberstaatsanwalt Ziehe - erst einmal müssten die Beteiligten gehört und weitere Zeugen vernommen werden.
    Volkswagen: Keine neuen Erkenntnisse über Pflichtverletzungen
    VW äußerte sich nach der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Die Erklärung führe "keine neuen Tatsachen beziehungsweise Erkenntnisse über eventuelle schwerwiegende Pflichtverletzungen der nunmehr beschuldigten Vorstandsmitglieder an".
    Volkswagen plant, Vorstand und Aufsichtsrat am Mittwoch bei der Hauptversammlung für das Jahr 2015 zu entlasten. Daran änderten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nichts. Es seien nach aktuellem Kenntnisstand keine eindeutigen und schwerwiegenden Pflichtverletzungen von aktuellen oder ehemaligen Vorstandsmitgliedern festgestellt worden, die einer Entlastung entgegen stehen würden, teilte VW mit.
    Zudem sei seit längerem geplant, dass sich sich vor der Hauptversammlung Aufsichtsrat und Vorstand nochmals durch Anwaltskanzleien beraten lassen, ob es neue Erkenntnisse gibt, die bei der Frage nach der Entlastung zu berücksichtigen wären.
    (vic/tzi)