Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit der Abtreibung in den ersten zwölf Wochen sei nicht haltbar, betonte die Juristin Wörner bei der Vorstellung der Empfehlungen in Berlin. Der Gesetzgeber sollte hier tätig werden. Die Kommission rät aber auch dazu, Abbrüche in der späten Phase der Schwangerschaft bis auf bestimmte Ausnahmen nicht zu erlauben. In der mittleren Phase habe der Gesetzgeber Gestaltungsspielraum.
Zugleich beurteilte die Kommission Eizellspenden als zulässig. Die Koordinatorin dieser Arbeitsgruppe, Wiesemann, sagte, die damalige Begründung des Verbots sei nicht mehr stichhaltig. Skeptischer äußerte sich die Kommission zum Thema Leihmutterschaft.
Die Kommission hatte vor gut einem Jahr ihre Arbeit aufgenommen. Dem unabhängigen Gremium gehören Expertinnen und Experten aus Medizin, Psychologie, Soziologie, Ethik und Recht an.
Diese Nachricht wurde am 15.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.