Drogenpolitik
Experten rufen Bundestag in offenem Brief zur Teil-Legalisierung von Cannabis auf

Etwa 30 Forscher und Fachleute fordern in einem offenen Brief an Abgeordnete des Deutschen Bundestags, der geplanten Teil-Legalisierung von Cannabis in dieser Woche zuzustimmen. Die meisten relevanten Experten setzten sich für ein Ende der Strafverfolgung von Konsumenten ein, sagte der Initiator des Briefs, Bernd Werse, dem Deutschlandfunk.

    Nahaufnahme einer THC-haltigen medizinischen Cannabispflanze in einer Zuchtanlage
    Eine THC-haltige Cannabispflanze (picture alliance / dpa / David Pichler)
    Es sei ihm angesichts der vielen Meldungen der Gegenseite wichtig gewesen, dies zu verdeutlichen, führte der Leiter des Zentrums für Drogenforschung an der Uni Frankfurt aus. Der Brief sei an die Ampelfraktionen und die Fraktions- sowie Gruppenleitungen der anderen demokratischen Parteien gegangen. Unterzeichnet haben überwiegend Professoren aus den Bereichen Rechtswissenschaft, Soziologie und Psychologie. [pdf]
    Ihnen zufolge deuten Erfahrungen aus anderen Ländern darauf hin, dass eine ausgewogene Teil-Legalisierung, wie von der Koalition geplant, keine Erhöhung des Konsums zur Folge haben werde. Auch Befürchtungen über eine Stärkung des profitorientierten Schwarzmarktes seien nicht haltbar und ohne Bezug zur kriminologischen Drogenmarktforschung.

    Abschließende Abstimmung im Bundestag für diese Woche geplant

    Der Gesundheitsausschuss des Bundestags befasst sich heute abschließend mit den Gesetzesplänen. Voraussichtlich am Freitag sollen sie vom Plenum beschlossen werden. An dem Vorhaben gibt es Kritik unter anderem von Medizinverbänden sowie von Innenpolitikern aus Bund und Ländern. Auch in der Koalition kündigten einige Abgeordnete an, gegen den Entwurf zu stimmen. Zwar muss das Gesetz abschließend in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es in der Länderkammer aber nicht.
    Bundesgesundheitsminister Lauterbach rechnet mit der Zustimmung des Bundestags. Der SPD-Politiker sagte im Deutschlandfunk, die Gegenargumente von Abgeordneten auch aus den eigenen Reihen seien nicht neu. Lauterbach verwies darauf, dass man nach 18 Monaten überprüfen werde, ob die erwarteten Auswirkungen des Cannabis-Gesetzes eingetreten seien. Das vollständige Interview mit Karl Lauterbach können Sie hier nachlesen.
    Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen wären im Fall einer Verabschiedung ab April für Volljährige erlaubt. Die Neuregelung sieht zudem vor, ab Juli den Bezug von maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag in begrenztem Umfang über nicht kommerzielle Vereine zu ermöglichen. Begleitet werden soll die Teillegalisierung von Aufklärungskampagnen.
    Diese Nachricht wurde am 21.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.