Bundestag
Expertenanhörung zur Änderung des Abtreibungsrechts - Befürworter drängen auf Abstimmung noch vor der Wahl

Eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts bleibt unter Sachverständigen umstritten. Das ist das Ergebnis einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags. Dabei ging es um einen Gesetzentwurf, der Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase nicht mehr unter Strafe stellen will.

    Aktivistinnen streichen während eines Flashmobs des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung mit der Farbe Lila symbolisch den Paragraph 218 aus dem Strafgesetzbuch durch.
    Aktivist*innen fordern schon länger Änderungen am Abtreibungsrecht. (picture alliance / dpa / Sebastian Gollnow)
    Der Gruppenantrag von Abgeordneten aus den Reihen von SPD, Grünen und der Linken sieht vor, dass Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nicht mehr im Strafrechtsparagrafen 218 geregelt werden, also grundsätzlich erlaubt sind. Die Pflicht für betroffene Frauen, sich beraten zu lassen, soll bestehen bleiben.
    Von der SPD benannte Expertinnen erhoffen sich von einer Gesetzesänderung unter anderem eine Verbesserung der medizinischen Versorgung von ungewollt Schwangeren. Eine Kostenübernahme des Eingriffs könnte zudem Frauen, die sich in einer sozial prekären Lage befinden, helfen. Ein von der Union benannter Gynäkologe bestritt indes Versorgungsmängel. Ein ebenfalls von CDU und CSU zur Anhörung geladener Rechtswissenschaftler äußerte Zweifel, ob der Gesetzentwurf einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhält.
    Aus Sicht der Befürworter drängt die Zeit. Sie hoffen auf eine Abstimmung über den Gesetzentwurf noch vor der Bundestagswahl. Das Parlament kommt am Dienstag zum letzten Mal vor der Wahl zusammen. Union, AfD und große Teile der FDP lehnen die Reform ab.

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    Diese Nachricht wurde am 10.02.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.