Damit will die Ampel-Koalition Befürchtungen begegnen, wonach auch der laufende Etat nach dem Karlsruher Haushaltsurteil verfassungswidrig sein könnte. Unter anderem hatte der Bund für die Energiepreisbremsen 45 Milliarden Euro an Kreditlinien genutzt. Eine Mehrheit der Sachverständigen hält das Vorgehen ihren schriftlichen Stellungnahmen zufolge für vertretbar. Es werde von der Bundesregierung nachvollziehbar begründet, dass Deutschland zu Jahresbeginn mit der Energiekrise in einer Notlage war, was die Voraussetzung für die Aussetzung der Schuldenbremse darstellt. Andere halten es indes für riskant, dass der Notlagenbeschluss erst so spät im Jahr getroffen werden soll.
Auch der Bundesrechnungshof hält das Vorgehen für "äußerst problematisch". Aus seiner Sicht könnte es gegen das parlamentarische Budgetrecht verstoßen, bereits getroffene Entscheidungen rückwirkend zu legitimieren.
Diese Nachricht wurde am 05.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.