Eltern haben nach Ansicht des Gerichts keinen Anspruch darauf, Zugang zum Facebook-Account ihres verstorbenen Kindes zu bekommen. Das Berliner Kammergericht hat seine Entscheidung in zweiter Instanz gefällt, theoretisch wäre noch ein Berufungsverfahren möglich.
Geklagt hatte eine Mutter, deren Tochter 2012 an einem Berliner U-Bahnhof von einem einfahrenden Zug tödlich verletzt wurde. Die Eltern wollten klären, ob es sich um einen Suizid gehandelt haben könnte und forderten von Facebook Zugang unter anderem zu den Chat-Nachrichten. Der US-Konzern weigerte sich und beruft sich dabei auf den Datenschutz. In erster Instanz hatte das Berliner Landgericht 2015 im Sinne der Mutter entschieden. Facebook war dagegen in Berufung gegangen.
Es ist das erste Gerichtsverfahren in Deutschland über die Frage, ob ein Facebook-Konto geerbt werden kann. Der Account des Mädchens ist heute in einem sogenannten Gedenkzustand. Damit können Freunde weiterhin Beiträge posten, man kann sich aber nicht mehr in das Konto einloggen.
(hg/tep)