Es ist erst wenige Wochen her, da erklärte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka bei einer Debatte im Bundestag:
"Wir haben im Hochschulbereich zwischen Bund und Ländern so viel Kooperation wie noch nie."
Der Hochschulpakt, der Qualitätspakt Lehre und noch einiges mehr - nie wären sie möglich gewesen ohne das Kooperationsverbot, sagte die CDU-Politikerin. Zukünftig, so will es die Große Koalition, soll der Bund aber nicht mehr nur Projektartig und zeitlich befristet fördern dürfen. Mit der Lockerung des Kooperationsverbotes für den Hochschulbereich soll er Vorhaben von „überregionaler Bedeutung" an Hochschulen dauerhaft finanziell unterstützen können.
Diese Formulierung aber lässt die Vertreter der Fachhochschulen aufhorchen.
"Die Fachhochschulen begrüßen die Änderung des Artikels 91b des Grundgesetzes."
Sagte Martin Sternberg, der Präsident der Hochschule in Bochum und Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen NRW heute Mittag in Berlin.
"Aber wir weisen darauf hin, dass die institutionelle Förderung auch die Qualität der Vielfalt der deutschen Hochschulen fördern muss."
Heißt: Vergesst die Fachhochschulen nicht:
"Es wäre aus unserer Sicht eine ganz fatale politische Fehlentwicklung, wenn tatsächlich dann nur einzelne Leuchttürme, möglicherweise Bundesuniversitäten oder kleine Gruppen angeblicher Spitzeninstitutionen gefördert werden. Das wäre, so sagen wir, wissenschaftspolitisch und wirtschaftspolitisch fahrlässig."
Finanzielle Ausstattung der Fachhochschulen nicht angemessen
Immerhin, so die Botschaft der Fachhochschulvertreter, ein Drittel der Studierenden seien an FHs eingeschrieben. Tendenz steigend. Im vergangenen Jahr hätten 37 Prozent der Erstsemester ihr Studium an einer Fachhochschule begonnen. Damit werde ein wichtiges Ziel der ersten und zweiten Programmphase des Hochschulpaktes längst erreicht: Den Anteil der Studienanfängern an FHs zu steigern. Jetzt müsse das Erreichte aber auch dauerhaft gesichert werden. Und das gehe nur mit Geld vom Bund. Noch sei die finanzielle Ausstattung der Fachhochschulen dieser Situation nicht angemessen, erklärte der Sprecher der Hochschulkanzler Bernd Klöver. Noch liege die Grundfinanzierung der FHs unter fünfzig Prozent.
"Das bedeutet, dass nur 50 Prozent der Hochschuleinrichtung vom Land im Grunde finanziert wird. Der Rest sind Projektmittel, temporäre Mittel, zum Teil auch vom Bund ausgereicht. Aus diesem Grunde ist die Bitte an die Bundesregierung und an das Kabinett, dass die Förderung der Fachhochschulen und die Grundfinanzierung, dass sich der Bund an dieser Grundfinanzierung bitte beteiligt, weil diese Situation ist nicht auf Dauer tragbar."
Forschung habe an Bedeutung gewonnen
Denn längst habe neben der Lehre ein Bereich an Bedeutung gewonnen, der bei der Gründung der Fachhochschulen nicht im Fokus gestanden und nicht zu deren Kernaufgaben gezählt habe, sagte Karim Khakzar, der Vorsitzende der Konferenz hessischer Fachhochschulpräsidien: Die Forschung.
"Das hat sich in den letzten Jahren grundlegend geändert und in allen Landeshochschulgesetzen ist die Forschung als Aufgabe der Fachhochschulen verankert."
Deshalb brauche es eine planbare Grundfinanzierung für die Forschung. Verbunden damit sei das Thema der Promotionsmöglichkeiten.
"Es gibt einzelne Bundesländer, die bereits über ein eigenes Promotionsrecht an FHs in forschungsstarken Bereichen nachdenken. Wir haben für diese Bereiche allerdings keine Grundfinanzierung an den Fachhochschulen vorgesehen."
Damit die Fachhochschulen auch zukünftig im Konkurrenzkampf mit anderen Hochschulen mithalten könnten, müsse deshalb die Rahmenbedingungen überprüft und angepasst werden.