Das Bundeskabinett will heute in Berlin das Fachkräfte-Zuwanderungsgesetz beschließen. Der Zuzug von qualifizierten Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten soll damit erleichtert werden. Ein zweiter Gesetzentwurf sieht einen neuen Aufenthaltsstatus für abgelehnte Asylbewerber vor, die berufstätig sind und ihren Lebensunterhalt selbst sichern können.
Zuletzt war unter den Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD insbesondere die Frage strittig, inwieweit abgelehnte, aber geduldete Asylbewerber für eine berufliche Tätigkeit in Deutschland bleiben können. Dieser Teil wird nun in ein eigenes Gesetz, das "Beschäftigungsduldungsgesetz", ausgegliedert.
Unions-Innenpolitiker waren unzufrieden gewesen
Viele Unions-Innenpolitiker waren mit diesem Teil immer unzufrieden gewesen, sagte Matthias von Lieben, Dlf-Korrespondet im Berliner Hauptstadtstudio. Nun hätten sie sich mit ihrer Kritik durchgesetzt, deswegen sei dieser Aspekt aus dem Einwanderungsgesetz herausgelöst worden.
Hierbei sollte abgelehnte, aber geduldete Asylbewerber, aber gut integriert sind und sich ihren Lebensunterhalt selber verdienen können, ein zweijähriger Aufenthaltsstatuts zur weiteren Ausübung ihres Berufs gewährt werden. Unionspolitiker hatten die Befürchtung geäußert, die Vorlage schaffe Fehlanreize für eine zusätzliche Zuwanderung nach Deutschland und sei anfällig für Missbrauch.