Ein Sprecher des Innenministeriums sagte in Berlin, eine freiwillige Rückkehr nach Syrien werde erst dadurch ermöglicht, dass sich die Menschen ein Bild machen könnten, etwa, ob ihre Häuser noch stünden oder ob Familienangehörige noch lebten. Derzeit prüfe man gemeinsam mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge pragmatische Wege. Der Sprecher ergänzte, Faeser sehe dies ähnlich wie Bundesaußenministerin Baerbock. Diese hatte mit Blick auf den Sturz des Assad-Regimes bereits vor einigen Tagen eine Ausnahmegenehmigung für Heimreisen nach Syrien gefordert.
Grundsätzlich droht Schutzberechtigten in Deutschland der Verlust ihres Status, wenn sie in ihre Herkunftsländer reisen. Ausnahmen sind nur bei schweren Krankheiten und Todesfällen naher Familienangehöriger möglich.
Diese Nachricht wurde am 13.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.