Faeser sagte dem Magazin "Der Spiegel", sobald die Ermittlungen in Magdeburg ein klares Bild vom Täter und den Hintergründen der Tat ergeben hätten, werde man daraus die notwendigen Schlüsse ziehen. Die SPD-Politikerin nannte als dringende nächste Maßnahmen den Beschluss des neuen Bundespolizeigesetzes, das die Bundespolizei stärken sollte, und die Einführung der biometrischen Überwachung, die die Union im Bundesrat aufgehalten habe. All diese Gesetzentwürfe könnten sofort beschlossen werden, wenn Union und FDP sich nicht verweigerten, sagte die Innenministerin. Nach dem islamistischen Anschlag in Solingen habe man unter anderem bereits das Waffenrecht verschärft. Weitergehende Gesetzesänderungen habe aber vor allem die FDP blockiert, so Faeser.
Bei dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg waren am Freitag fünf Menschen getötet und etwa 200 verletzt worden. Der Täter ist ein 50-jähriger Mann aus Saudi-Arabien, der seit 2006 in Deutschland lebt.
Bundestag befasst sich mit Anschlag von Magdeburg
Laut Medienberichten werden sich der Innenausschuss des Bundestags und das Parlamentarische Kontrollgremium am 30. Dezember mit den Ereignissen befassen.
Angesichts möglicher Versäumnisse im Sicherheitsapparat drängt die Unionsfraktion im Bundestag auf eine Sondersitzung des Innenausschusses noch vor Silvester.
Angesichts möglicher Versäumnisse im Sicherheitsapparat drängt die Unionsfraktion im Bundestag auf eine Sondersitzung des Innenausschusses noch vor Silvester.
Die Gewerkschaft der Polizei beklagte einen mangelnden Informationsaustausch zwischen den Behörden. Der Vorsitzende Kopelke sagte dem Sender Phoenix, sehr viele Stellen hätten den Täter im Vorfeld im Visier gehabt, ohne dass notwendige Maßnahmen ergriffen worden seien. Die Behörden in den verschiedenen Regionen Deutschlands kommunizierten untereinander nicht ausreichend. Das sei auch auf den zu strengen Datenschutz zurückzuführen.
Täter fiel Behörden wiederholt auf
Der Landesinnenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Pegel, sagte in Schwerin, der 50-jährige Täter sei vor mehreren Jahren wiederholt mit Androhungen von Straftaten aufgefallen. Im Jahr 2013 sei er vom Amtsgericht Rostock wegen Störung des Öffentlichen Friedens zu 90 Tagessätzen verurteilt worden. 2014 habe es nach Drohungen gegen eine Behörde in Stralsund eine sogenannte Gefährderansprache durch die Polizei gegeben. Pegel berichtete von weiteren Vorfällen 2015. Der Mann sei aber nicht als Gefährder eingestuft worden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erklärte, bereits im Spätsommer 2023 einen Hinweis auf den Täter erhalten zu haben.
Weiterführende Informationen
Diese Nachricht wurde am 22.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.