Das Gericht ordnete in einem Eilverfahren an, dass das Unternehmen ohne offizielle Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz keine Fahrgäste mehr über seine Apps "Uber" und "UberPop" befördern darf - andernfalls droht der Firma ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft.
Die Einstweilige Verfügung ist bereits am vergangenen Donnerstag ohne mündliche Anhörung von Uber ergangen. Das Unternehmen kann Widerspruch einlegen und um Aufhebung des Beschlusses bitten. Bis zum Start einer mündlichen Verhandlung ist in diesem Fall allerdings die Einstweilige Verfügung gültig.
"Unlauteres Wettbewerbsverhalten"
Das Gericht in Frankfurt wirft in dem Beschluss der Uber "unlauteres Wettbewerbsverhalten" vor. Als Klägerin war die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen vor Gericht gezogen. "Uber kassiert ohne zu investieren und übernimmt keinerlei Verantwortung", sagte Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland. "Fahrer werden nicht kontrolliert, und sie sind weder sozialversichert noch erhalten sie feste Löhne."
Uber ist inzwischen in über 200 Städten aktiv. Zuletzt war der Limousinenservice von Uber in einzelnen Städten in Deutschland, unter anderem in Berlin, verboten worden. Das Start-up aus San Francisco mit europäischer Niederlassung in Amsterdam vermittelt über Smartphone-Apps Fahrer und Privatpersonen für die Beförderung.
(tzi/dk)