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Fall Claudia Pechstein
"Man brächte ein System zum Einsturz"

Im Schadenersatzprozess der fünfmaligen Olympiasiegerin geht es längst nicht mehr nur um Geld für Claudia Pechstein. Die 42-Jährige ist auf dem besten Weg, einen Präzedenzfall mit weitreichenden Folgen zu schaffen, auf den sich weitere Athleten berufen dürften. Der Sportrechtsprofessor Jens Adolphsen ordnet die Folgen des Prozesses im Deutschlandfunk ein.

Jens Adolphsen im Gespräch mit Jessica Sturmberg |
    Knackpunkt ist die Schiedsklausel der Athletenvereinbarung, die im Fall Pechstein schon durch das Landgericht München in erster Instanz für unwirksam erklärt worden war. Sie besagt, das sich Sportler in Rechtsstreitigkeiten innerhalb von Sportwettkämpfen an den Sportgerichtshof wenden und nicht an ein ordentliches Gericht.
    Das Oberlandesgericht München wird nicht über Schadenersatzansprüche von Claudia Pechstein entscheiden, sondern darüber, ob die Schiedsvereinbarung wirksam ist. Dann könnte Mitte Januar auch der BHG angerufen werden, damit das Urteil rechtskräftig wird.
    Die seit 14 Jahren umstrittene Schiedsklausel könnte zu Fall gebracht werden. Wenn Sportler die Gelegenheit hätten, vor ein ordentliches Gericht zu ziehen, gäbe es keine eindeutige Zuständigkeit des CAS mehr. Jens Adolph sagt: "Dann haben wir das unorganisierte Chaos." Man brächte ein System zum Einsturz, und zwar aus einer nationalen Perspektive. "Wir brauchen eine zentrale Instanz", auch wenn der CAS zu intransparent agiere.
    Das vollständige Gespräch können Sie bis mindestens 08. Mai 2015 nachhören.