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Fall Pechstein
DOSB will Reformen der Sportgerichtsbarkeit

Der Deutsche Olympische Sportbund zieht weitere Lehren aus dem Fall Pechstein. Nachdem der DOSB vor zwei Wochen angekündigt hatte, die Dopingsperre der Eisschnellläuferin mit einer Expertenkommission aufzuarbeiten, wandte sich jetzt der Generaldirektor Michael Vesper an den Sportgerichtshof CAS.

Von Victoria Reith | 19.10.2014
    DOSB-Generaldirektor Michael Vesper hat sich mit einem Brief an den Präsidenten des internationalen Sportgerichtshofs CAS gewendet. In dem Schreiben plädiere er unter anderem dafür, dass abgeschlossene Verfahren wieder aufgerollt werden können, wenn sich neue Aspekte und Befunde ergeben. Dies berichtet der Spiegel in seiner morgigen Ausgabe.
    Vesper sagte der Nachrichtenagentur dpa dazu, er habe den CAS im September angeschrieben und Vorschläge zur Modifikation der Verfahrensordnung gemacht. Der Sportgerichtshof habe sich offen für die Vorschläge gezeigt und wolle sie in seinen Gremien diskutieren.
    Vesper habe insgesamt fünf Ideen zur Verbesserung aufgelistet. Unter anderem sollen Anhörungen vor dem CAS öffentlich sein und in der Landessprache des betroffenen Athleten abgehalten werden. Auch regt der DOSB die Einführung eines Fonds «für juristische Hilfe» an, damit auch finanziell schlechter gestellte Sportler ihre Rechte wahrnehmen können.
    Der Impuls des DOSB geht laut Spiegel offenbar auf die Erfahrungen mit dem Fall Claudia Pechstein zurück. Die Eisschnellläuferin war 2009 für zwei Jahre wegen Dopings per indirektem Beweis gesperrt worden. Der CAS hatte das Urteil in einem Berufungsverfahren bestätigt. Obwohl Pechstein später Belege vorweisen konnte, die für ihre Unschuld sprechen könnten, blieb der Fall bei den Akten. Pechstein reagierte auf den Vorstoß und teilte der dpa heute mit: "Ich freue mich, dass der DOSB unter der Führung des neuen Präsidenten Alfons Hörmann unsere berechtigten Forderungen sehr ernst nimmt und jetzt auch handelt."