Mancher Bildungsbürger hält ja schon die Teilnehmer im RTL-Dschungelcamp irgendwie für krank. Aber ob das auch für die Angehörigen gilt? Eine Lehrerin aus Soltau in Niedersachsen hatte sich jedenfalls Medienberichten zufolge krank gemeldet und war dann zu den Dreharbeiten nach Australien geflogen. Dort wollte ihre Tochter Natalie gerne Dschungelkönigin werden. Das hat leider nicht so richtig geklappt – und für die Mutter hatte der Ausflug ins Dschungelcamp offenbar böse Konsequenzen. Zu den genauen Details will sich die Landesschulbehörde zwar nicht äußern, aber ihren Job ist die Mutti offenbar inzwischen los.
Ganz so hart hat es einen Polizisten aus Sachsen-Anhalt nicht getroffen. Er hatte sich krank gemeldet, weil er angeblich nicht mehr liegen oder sitzen konnte. Abends ist er aber trotzdem mit einem Freund zu einer Tanzparty gefahren. Keine gute Idee, fand der Arbeitgeber – und kürzte dem Polizisten das Monatsgehalt. Zurecht, wie das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt entschieden hat. Denn der Beamte hätte die Pflicht, alles zu unterlassen, was eine Genesung verhindern oder auch nur verzögern könnte.
Einen besonders dreisten Fall hatte das Landessarbeitsgericht Mainz 2008 zu entschieden. In dem Fall ging es um einen Zeitungsausträger, der sich krank gemeldet hatte. Sein Chef hatte deshalb dessen Ehefrau als Aushilfe eingestellt. Für die Familie eigentlich ein gutes Geschäft: Schließlich hätte es so doppelt Geld gegeben: die Lohnfortzahlung für den Ehemann und den Aushilfslohn für die Frau. Doch ein Detektivbüro hat den Schwindel aufgedeckt. Am Ende musste der Schlauberger sogar die Kosten für die seine eigene Überwachung bezahlen – immerhin rund 1.500 Euro.
Eigentlich ganz klar: Wer schon blau macht und sich unerlaubt krankschreiben lässt – der sollte aufpassen, was er so von sich gibt: Ein Krankenpfleger aus Hessen hatte einem Vorgesetzten gesagt, er sei – Zitat – "psychisch und physisch topfit" - nur eben nicht für seinen Arbeitgeber. So viel Dummheit darf zurecht mit einer fristlosen Kündigung bestraft werden, hat das hessische Landesarbeitsgericht 2010 entschieden. Denn wer topfit ist, der ist nicht krank.
Übrigens: Selbst wer tatsächlich zurecht krankgeschrieben ist, muss unter Umständen mit bösen Konsequenzen rechnen: Das musste ein Bauleiter aus Baden-Württemberg lernen – der von seinem Chef einen Dienstwagen bekommen hatte, den er laut Arbeitsvertrag auch privat nutzen durfte. Doch dieser Anspruch gilt laut Bundesarbeitsgericht maximal für sechs Wochen – also die Zeit, in der der Arbeitgeber auch den Lohn weiterzahlen muss. Danach durfte der Arbeitgeber zurecht das Auto zurückfordern.