Wie die "Initiative Oury Jalloh" mitteilte, soll mit dem Gang vor das Straßburger Gericht eine Wiederaufnahme der Ermittlungen erreicht werden. Jallohs Bruder kritisierte, in dem Fall habe es keine angemessene Untersuchung der Todesumstände gegeben.
Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende Februar eine Verfassungsbeschwerde des Bruders wegen der Einstellung des Verfahrens abgewiesen. Der aus Sierra Leone stammende Jalloh war 2005 in einer Zelle im sachsen-anhaltinischen Dessau verbrannt. Ob er das Feuer selbst gelegt hat, ist bis heute unklar. Ein Polizist wurde 2012 verurteilt, weil er nicht für eine korrekte Beaufsichtigung gesorgt hatte. Zudem stellten Sonderermittler zahlreiche Fehler der Polizei und anderer Behörden fest.
Diese Nachricht wurde am 06.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.