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Fall Oury Jalloh
Familie des ums Leben gekommenen Asylbewerbers zieht vor Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Die Familie des Asylbewerbers Oury Jalloh, der im Jahr 2005 bei einem Brand in einer deutschen Polizeiwache ums Leben kam, hat Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt.

    Gedenken an Oury Jalloh in Dessau: Der Asylbewerber aus Sierra Leone starb in einer Gefängniszelle - die Umstände seines Todes sind noch immer ungeklärt
    Gedenken an Oury Jalloh in Dessau: Der Asylbewerber aus Sierra Leone starb in einer Gefängniszelle - jetzt will seine Familie vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Wiederaufnahme der Ermittlungen in dem Fall erwirken. (Imago)
    Wie die "Initiative Oury Jalloh" mitteilte, soll mit dem Gang vor das Straßburger Gericht eine Wiederaufnahme der Ermittlungen erreicht werden. Jallohs Bruder kritisierte, in dem Fall habe es keine angemessene Untersuchung der Todesumstände gegeben.
    Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende Februar eine Verfassungsbeschwerde des Bruders wegen der Einstellung des Verfahrens abgewiesen. Der aus Sierra Leone stammende Jalloh war 2005 in einer Zelle im sachsen-anhaltinischen Dessau verbrannt. Ob er das Feuer selbst gelegt hat, ist bis heute unklar. Ein Polizist wurde 2012 verurteilt, weil er nicht für eine korrekte Beaufsichtigung gesorgt hatte. Zudem stellten Sonderermittler zahlreiche Fehler der Polizei und anderer Behörden fest.
    Diese Nachricht wurde am 06.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.