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Familienpolitik
Studie: Betreuungsgeld setzt falsche Anreize

Die Kritiker dürften sich bestätigt fühlen: Tatsächlich hält das Betreuungsgeld offenbar vor allem sogenannte bildungsferne Familien davon ab, ihre Kinder in eine Kita zu schicken - obwohl hier frühkindliche Förderung besonders wichtig wäre. Das ist das Ergebnis einer neuen Studie.

    Ein kleiner Junge spielt in einer Kindertagesstätte der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Hannover (Niedersachsen).
    Die frühkindliche Bildung in einer Kita ist für Kinder aus bildungsfernen Familien besonders wichtig, sagen Wissenschaftler. (picture alliance / dpa / Julian Stratenschulte)
    Das Deutsche Jugendinstitut und die Uni Dortmund haben über 100.000 Familien mit Kindern unter drei Jahren befragt. Das Ergebnis der Studie, aus der die Nachrichtenagentur dpa zitiert: Mehr als die Hälfte der Eltern mit Hauptschulabschluss oder ohne Berufsausbildung nannte das Betreuungsgeld als Grund dafür, dass die Kinder nicht in eine Kindertagesstätte gehen. Bei Eltern mit mittlerer Reife und bei Akademikern fiel dieser Wert deutlich geringer aus. Außerdem war der Anteil der Eltern, die wegen des Betreuungsgeldes auf die Kita verzichten, bei Familien mit Migrationshintergrund fast doppelt so groß wie bei deutschen Familien.
    Die Autoren der Studie schlussfolgern daraus, dass die Geldprämie gerade bei den Familien falsche Anreize setzt, für deren Kindern frühkindliche Bildungsangebote und Sprachförderung besonders wichtig sind. Das Deutsche Jugendinstitut wird unter anderem vom inzwischen SPD-geführten Familienministerium finanziert. Es sieht sich als Forschungseinrichtung an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik.
    Die Chefin der bayerischen Staatskanzlei, Christine Haderthauer von der CSU, wies die Kritik am Betreuungsgeld zurück. Eine "Besser-Schlechter-Diskussion" zwischen Elternzuwendung und Kita anzuzetteln, sei ein "ideologischer Tiefschlag sondersgleichen".
    Seit August 2013 zahlt der Bund monatlich 100 Euro an Eltern, die ihr nach dem 1. August 2012 geborenes Kind nicht in einer Krippe oder von einer Tagesmutter betreuen lassen. Zum 1. August 2014 steigt der Zuschlag auf monatlich 150 Euro.