
Die Fraktionen aus Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg und Bremen kündigten Klagen vor den jeweiligen Landesverfassungsgerichtshöfen an. Sie wollen erreichen, dass die Regierungen ihrer Länder der Grundgesetzänderung im Bundesrat nicht zustimmen dürfen.
Die FDP argumentiert, dass Union und SPD die Landesparlamente bei der geplanten Reform der Schuldenbremse nicht einbezogen hätten. Das sei ein klarer Verstoß gegen die Verfassungsautonomie der Länder.
Damit das Milliarden-Schuldenpaket in Kraft treten kann, bedarf es am Freitag im Bundesrat einer Zwei-Drittel-Mehrheit. Teil des Pakets ist auch ein höherer Schuldenspielraum für die Länder.
Diese Nachricht wurde am 18.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.