Verfahren beendet – Fragen offen. Es wird nicht aufgeklärt werden, ob der Landestrainer am Fechtzentrum Tauberbischofsheim vor 15 Jahren am Rande eines Turniers eine minderjährige Fechterin sexuell belästigt hat. Das hatte die Athletin in ihrer Aussage behauptet. Genauso wenig wird geklärt werden, ob die Behauptung des Trainers stimmt, er sei das Opfer einer Intrige.
Als die Vorwürfe gegen den Mann Ende 2016 bekannt wurden, hatte der Landessportverband Baden-Württemberg seinem Angestellten fristlos gekündigt. Der hatte die Anschuldigungen stets bestritten, von einer Intrige gegen ihn gesprochen, und war gegen seine Kündigung vor dem Arbeitsgericht vorgegangen. In erster Instanz hatte er Recht bekommen.
Überraschend einen Vergleich geschlossen
In zweiter Instanz sollte das Verfahren am kommenden Dienstag fortgesetzt werden. Der Trainer hatte wohl weitere Unterlagen vorgelegt, die seine These stützen sollten. Wie 'Spiegel Online' berichtet, hat auch der Landessportverband einen Schriftsatz mit weiteren, belastenden Aussagen gegen den Trainer eingereicht. Beides wird durch den überraschend geschlossenen Vergleich nicht weiter bearbeitet.
"Insbesondere für den Standort Tauberbischofsheim ist das Ende des Verfahrens positiv zu bewerten, dort kann nun wieder in Ruhe gearbeitet werden", schrieb Elvira Menzer-Haasis, Präsidentin des Landessportverbands auf Anfrage des Deutschlandfunks. Der Trainer erklärte uns ebenfalls schriftlich: "dass ich mir im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit nichts zu Schulden habe kommen lassen, was einen solch öffentlichen Feldzug gegen mich rechtfertigen würde".
Aufgeworfene Fragen bleiben unbeantwortet
Im Laufe des Verfahrens hatten sich die beiden Zeuginnen des Landessportverbandes, die mutmaßlich Betroffene und ihre Zimmerkollegin, in Widersprüche verwickelt und sich in wichtigen Details auf Erinnerungslücken berufen. Beiden Parteien hatte der Richter am Landesarbeitsgericht Stuttgart vorgeworfen, "Einer von ihnen lügt" und immer wieder einen Vergleich vorgeschlagen.
Zu dessen Inhalt schreibt Elvia Menzer-Haasis, man habe sich auf eine "zeitlich befristete Weiterbeschäftigung nach der Kündigung mit gleichzeitiger Freistellung geeinigt. Das Arbeitsverhältnis mit dem Trainer ist beendet". Heißt, der Trainer bekommt eine Gehaltszahlung für das vergangene Jahr bis jetzt. Eine Abfindung sei, so Menzer-Haasis, im Vergleich nicht enthalten. Mit der Beendigung des Verfahrens bleiben die im Prozess aufgeworfenen Fragen unbeantwortet.