Europäischer Gerichtshof
Fehlender Schutz für Whistleblower: EuGH verhängt Millionenstrafe gegen Deutschland

Deutschland muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs 34 Millionen Euro Strafe an die EU zahlen. Grund ist, dass eine von der EU verabschiedete Richtlinie zum Schutz für sogenannte Whistleblower zu spät in deutsches Recht umgesetzt wurde.

    Ein Schild vor dem Europäischen Gerichtshof.
    Der Europäische Gerichtshof (Archivbild). (IMAGO / Horst Galuschka / IMAGO / Horst Galuschka)
    Die Union hatte beschlossen, Menschen, die Hinweise über Missstände in Behörden oder Unternehmen öffentlich machen wollen, besser zu schützen. In Deutschland trat das sogenannte Hinweisgeberschutzgesetz erst anderthalb Jahre später in Kraft als vorgeschrieben. Der Europäische Gerichtshof entschied nun, dass Deutschland dadurch europäische Verträge verletzt habe. Neben Deutschland verurteilte der Gerichtshof auch Luxemburg, Ungarn, Tschechien und Estland. Deren Geldstrafen fielen aber deutlich geringer aus.

    Schutz für Hinweisgeber wurde nach mehreren Skandalen verschärft

    Angesichts mehrerer Skandale wie dem Facebook-Datenleck oder den sogenannten Panama Papers, die erst durch Hinweise von Whistleblowern öffentlich geworden waren, einigte sich die EU 2019 auf neue Regeln. Die Vorgaben decken unter anderem Verstöße gegen EU-Recht im Bereich der Geldwäsche, der Unternehmensbesteuerung, beim Datenschutz, bei der Lebensmittel- und Produktsicherheit, beim Umweltschutz und der nuklearen Sicherheit ab. 
    Konkret ist etwa vorgesehen, dass Whistleblower den Weg, wie sie die Verstöße melden, frei wählen können. Sie werden nicht verpflichtet, sich als Erstes an eine Stelle in ihrem eigenen Unternehmen zu wenden.
    Diese Nachricht wurde am 06.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.