Die Schweizer Justiz gerät für ihre zahmen Ermittlungen rund um den Fußball-Weltverband immer stärker in die Kritik, jetzt wurde ein besonders schillerndes Verfahren eingestellt. Es geht um Rinaldo Arnold, den Walliser Oberstaatsanwalt. Das Strafverfahren gegen ihn war im Herbst 2018 eröffnet worden. Der Verdacht: Vorteilsannahme und Bestechlichkeit.
Oberstaatsanwalt Arnold war von FIFA-Präsident Infantino mit Nettigkeiten überhäuft worden. Tickets, Flüge und Einladungsreisen im Gesamtwert von 14.500 Euro erhielt Arnold zwischen 2016 und 2018. Arnold seinerseits hatte Infantino kurz nach dessen Amtsantritt zwei Treffen mit dem Schweizer Bundesanwalt Michael Lauber arrangiert und in Bern auf eine Presseerklärung pro Infantino gedrängt.
Dabei hatte Laubers Bundesbehörde kurz vor dem zweiten Treffen sogar Infantinos altes Arbeitsumfeld bei der UEFA durchsucht und eine Strafermittlung eröffnet.
"Freundschaftsdienste" statt Bestechung
Die Schweizer Justiz und die FIFA – eine gesetzwidrige Nähe? Das hat im Fall des Oberstaatsanwaltes Arnold der Walliser Sonderermittler Damian Graf untersucht. Jetzt stellt Graf zwar "erhebliche, sozial unübliche Vorteile" und andere Ungereimtheiten fest – stellt aber trotzdem das Verfahren ein. Die Vorteilsannahme hätte nicht im Kontext von Arnolds Justizamt im Wallis gestanden.
In der Einstellungsverfügung schildert Graf das enge Verhältnis von Infantino und Arnold, gelangt aber zu dem Schluss: Das Duo hätte ja nur Freundschaftsdienste ausgetauscht, das sei keine Bestechung.
Allerdings erstattete der Sonderermittler Anzeige bei der Steuerverwaltung. Arnold werde verdächtigt Schenkungssteuern hinterzogen zu haben, weil er Infantinos Präsente nicht deklariert habe. Arnold sagt, er habe nicht gewusst, dass die Vorteile zu versteuern seien.