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Finanzen im Profifußball
Wenn der Staat helfen soll

Der Steuerzahler ist der Supersponsor des Profifußballs, Kommunen und Bundesländer leisten oft große Hilfe. In einer vierteiligen Serie zeigt der DLF gravierende Beispiele vom leichtfertigen Umgang mit Steuergeldern im Profifußball. In Teil zwei geht es um Landesbürgschaften, ohne deren Hilfe einige Vereine nicht überleben können.

Von Piet Kreuzer |
Am 01.07.2020 an der Veltins-Arena auf Schalke, Gelsenkirchen. Zu sehen ist der Schriftzug "Wir leben dich".
Der FC Schalke 04 hat schon mehrfach Landesbürgschaften erhalten. (imago images / Cord)
Stehen Fußball-Vereine vor dem finanziellen Chaos, dann wird gerne nach der Hilfe von Ländern und Kommunen gerufen. Weil die Banken Kredite verweigern, wird um Bürgschaften gebuhlt. Der hochverschuldete FC Schalke 04 hat dies schon mehrfach getan.
"Bürgschaften sind gern gesehene Sicherungsmittel, besonders wenn der Kreditnehmer entweder keine anderen, werthaltigen Sicherheiten selbst mehr stellen kann und oder wenn nach Einschätzung des Gebers die Bonität des Kreditnehmers nicht ausreicht, er also nicht sicher ist, dass das Darlehen auch zurückgezahlt wird", sagt der Sanierungsexperte Detlef Specovius von der Kanzlei Schultze & Braun.
Das Risiko ist für Länder und Kommunen also enorm hoch. Kaum verwunderlich, dass das Land Nordrhein-Westfalen nach Informationen des Deutschlandfunks schon zweimal Verpflichtungen aus Bürgschaften für Fußball-Vereine begleichen musste. Drei Millionen Euro waren es im Fall Arminia Bielefeld, 15 Millionen Euro wurden für Alemannia Aachen fällig. Aachen hatte sich mit dem Bau des 50 Millionen Euro teuren Stadions nach Bundesligaaufstieg und Europacup-Teilnahme übernommen. Zweimal ging die Alemannia insolvent, Geschäftsführer Frithjof Kraemer wurde wegen Bankrotts in 39 Fällen zu 18 Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro verurteilt.

Länder wollen Arbeitsplätz sichern

Länder oder Kommunen vergeben trotz der bekannten Risiken Bürgschaften. Zum Beispiel, weil sie Arbeitsplätze sichern wollen oder auch aus wahltaktischen Gründen, meint Specovius. Oder: "Das Land hat bereits in den Verein investiert und will durch die erneute Bürgschaft sicherstellen, das Überleben des Vereins zu sichern und sich damit die Chance erhalten, die bereits investierten Gelder wieder zurückzuerhalten."
Das führt dann zu Geschichten wie 2014 in Rostock. Da wollten die Gläubigerbanken DKB und Ostseesparkasse Rostock auf ihre gesamten Forderungen gegen Hansa in Höhe von etwa acht Millionen Euro verzichten. Bedingung: Das Land Mecklenburg-Vorpommern zahlt ihnen im Gegenzug etwa 2,5 Millionen Euro. Das Land war einverstanden. Begründung: Es spare dadurch 700 000 Euro, da das Land vor zwei Jahren für 3,2 Millionen Euro gebürgt habe.
Fußballstadien als Millionengräber für den Steuerzahler
In einer vierteiligen Serie zeigt der DLF gravierende Beispiele vom leichtfertigen Umgang mit Steuergeldern im Profifußball. In Teil eins geht es um den Stadionbau, den Kauf der Arenen und Stadionmieten.
Es ist häufig das gleiche Bild. Jahrelang, manchmal jahrzehntelang, werden Traditionsklubs so miserabel gemanagt, dass nur noch Bürgschaften bei der Kreditbeschaffung helfen. Wie auch in den aktuellen Fällen während der Corona-Pandemie. Stuttgart, Bremen, Köln und Schalke haben wegen pandemiebedingt fehlender Einnahmen Landesbürgschaften erhalten. Dabei war Corona nicht der Auslöser, sondern nur der Katalysator. Schalke beispielsweise hat schon mehrfach Landesbürgschaften erhalten.
Der frühere NRW-Innenminister Ralf Jäger sagte dazu im Deutschlandfunk: "Es hat in der Vergangenheit in der Tat Bürgschaften gegeben, auch für Schalke 04, aber in der Regel nur dafür, dass in Steine investiert wurde. Die Schalke-Arena ist gebaut worden mit einer Landesbürgschaft des Landes NRW, um damit ein WM-Stadion unter anderem in Nordrhein-Westfalen zu haben."

"Steuerzahler muss Millionengehälter finanzieren"

Nach Medienberichten hat Schalke 2019 eine Bürgschaft in Höhe von 38,15 Millionen Euro für frühere Kredite erhalten, 2020 musste NRW coronabedingt für weitere 31,5 Millionen bürgen. Eine neue Bürgschaft, damit die alte nicht ausgezahlt werden musste. "Erstmalig in der Geschichte von Bürgschaften und der Bundesliga soll ein Verein eine Bürgschaft für laufende Betriebskosten erhalten. Das bedeutet schlichtweg, dass Schalke diesen Kredit nicht zurückzahlen kann, der Steuerzahler die Millionengehälter von Spielern und Trainern finanzieren muss. Und das finde ich, das geht nicht."
Ob die aktuelle Bürgschaft der Schalker eine unerlaubte Beihilfe ist, ist noch nicht abschließend geklärt, dazu Beihilfenexperte Andres Martin Ehlers von der Kanzlei Oppenhoff: "Die entscheidende Frage für die Rechtmäßigkeit ist diejenige, ob Schalke 04 am 31. Dezember 2019 ein Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war. Ist das nicht der Fall, dann sind die Corona-Beihilfen rechtlich zulässig."
Für eine zulässige Beihilfe spricht, dass Schalke zum Stichpunkt trotz des Schuldenbergs von etwa 200 Millionen Euro nicht von der Insolvenz bedroht war.
In normalen Zeiten sind unzulässige Beihilfe klarer definiert. "Bürgschaften können staatliche Beihilfen sein, Darlehen, genauso gut Grundstücksverkäufe, oder ähnliches. Im Prinzip ist das Beihilfenrecht so aufgebaut, ob geprüft wird, ob sich die öffentliche Hand oder ein öffentliches Unternehmen verhält wie ein privater Investor. Ist das nicht der Fall, liegt eine Beihilfe vor."

2014 wurden Ausnahmen definiert

Allerdings wurden 2014 Ausnahmen definiert. Danach sind Beihilfen in Höhe von 15 Millionen Euro beim Umbau der Sportinfrastruktur und bei Stadionneubauten von bis zu 50 Millionen Euro erlaubt. Oder die Sportstätte wird zu mindestens 20 Prozent von einem anderen Mieter genutzt. Für Martin-Ehlers ist beispielsweise der Stadionumbau in Darmstadt äußerst problematisch.
"In Hessen sehe ich ein erhebliches Beihilfepotenzial, insbesondere bei der dauerhaften Renovierung des Stadions am Böllenfalltor. Hier dürften die Grenzen der Gruppenfreistellungsverordnung bei weitem überschritten sein. Meines Erachtens ist ein Umbau seines Stadions für einen Betrag von fast 50 Millionen Euro weder moralisch noch beihilferechtlich zu rechtfertigen."
Darmstadt ist nur ein Beispiel, in Deutschland gibt es weitere Fälle, beispielsweise Mainz, Osnabrück, Kaiserslautern. Die Europäische Kommission tut sich schwer mit diesen Fällen, da aus Deutschland kaum Beschwerden kommen.