Die Bankenunion nimmt langsam Gestalt an. Denn mit dem Jahreswechsel gehen auch der Europäische Bankenabwicklungsfonds und der Einheitliche Europäische Abwicklungsmechanismus an den Start. Damit steht der zweite Pfeiler der Bankenunion - entsprechend positiv die Zwischenbilanz des Finanzmarktexperten der CDU im Europäischen Parlament, Burkhard Balz:
"Ich glaube, dass wir jetzt relativ schnell voll operativ in der Säule 2 mit dem Single Resolution Board sein werden, also dem Bankenabwicklungsmechanismus. Und ich glaube, wir sind ganz anders präpariert für mögliche Krisen, die in den nächsten Jahren kommen könnten".
So umfasst der Einheitliche Europäische Abwicklungsmechanismus das Gremium, das wiederum für die Umsetzung bei der Abwicklung oder Sanierung einer europäischen Großbank zuständig ist. Geleitet wird dieses Gremium von der Deutschen Elke König. Zuständig für die Aufsicht der Großbanken ist seit Herbst 2014 die Europäische Zentralbank.
Harmonisierung mit Hindernissen
Gleichzeitig wird zum Jahreswechsel auch der europäische Bankenabwicklungsfonds geschaffen – ein Topf, den die europäischen Kreditinstitute nach und nach füllen müssen.
2024 soll der Abwicklungsfonds dann rund 55 Milliarden Euro umfassen. Mit dem Ziel, dass künftig nicht mehr die Steuerzahler, sondern die Banken selbst bei einer Schieflage eines Geldhauses einspringen müssen.
Nachdem zuvor Anteilseigner und Gläubiger bei einer Bankenrettung mit bis zu acht Prozent der gesamtem Bilanzsumme zur Kasse gebeten worden sind. Dies wiederum regelt die EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Banken. Allerdings haben einige EU-Mitgliedstaaten die neuen Harmonisierungsregeln noch nicht in nationales Recht umgesetzt – was wiederum, so der Finanzexperte der Grünen im Europäischen Parlament, Sven Giegold, die Stabilität der Bankenunion nachhaltig gefährde:
"Ohne die Umsetzungsgesetzgebung stünden wir bei einer großen Bankpleite wieder ziemlich dumm da. Das war ja unser Problem: Wir hatten in vielen Ländern keine Gesetzgebung, um mit großen Pleitebanken effektiv umzugehen. Und dann mussten die Steuerzahler bezahlen.
Jetzt haben wir sie Situation: Wir haben zwar europarechtlich verboten, dass die Staaten einfach wieder einspringen können. Aber wir haben nicht die Gesetzgebung, die Gläubigerhaftung durchzusetzen. Das kann gefährlich werden, wenn es dazu kommt".
Einige hinken hinterher
Aber auch bei der schon vor zwei Jahren beschlossenen EU-Einlagensicherungsrichtlinie hinken manche Mitgliedsstaaten hinterher, weshalb auch hier die EU-Kommission mit rechtlichen Schritten droht. Die Richtlinie verpflichtet alle Mitgliedstaaten zum Aufbau nationaler Fonds für den Sparerschutz bis 100.000 Euro, falls eine Bank Pleite geht.
Zehn der 28 Mitgliedstaaten haben es bislang versäumt, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen – weshalb es zumindest aus deutscher Sicht auch keinen Sinn macht, schon jetzt über den Aufbau eines europäischen Einlagensicherungsfonds nachzudenken, wie ihn die EU-Kommission vorgeschlagen hat. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble:
"Das es in erster Linie darum geht, dass wir zuerst die Risiken aus dem Bankensektor bzw. die Risiken aus den Staatshaushalten in den Bankbilanzen reduzieren. Bevor wir weitere Schritte in Richtung von mehr Vergemeinschaftung von Haftungsrisiken gehen. Es geht hier ganz entscheidend um die richtige Reihenfolge".
Denn am Ende, so zumindest die Sorge, könnten die bereits gefüllten deutschen Sicherungstöpfe für den Schutz von Sparguthaben im EU-Ausland herangezogen werden. Um die Vollendung der dritten Säule der Bankenunion, also die schrittweise Umsetzung eines europäischen Einlagensicherungssystems, dürfte es also 2016 noch viel Streit geben. Wobei allerdings die Mehrheit der Mitgliedstaaten den Kommissionsvorschlag unterstützt.