EuGH
Flüchtlinge dürfen zu Integrationskursen verpflichtet werden

Flüchtlinge dürfen in der EU grundsätzlich zur Teilnahme an Integrationskursen und einer Abschlussprüfung verpflichtet werden.

    Teilnehmer des Integrationskurses für Zuwanderer beim Bundesamt für Migration (BAMF) arbeiten mit ihren Unterrichtsmaterialien.
    Lauat EuGH dürfen Flüchtlinge zu Integrationskursen verpflichtet werden (Archivbild). (picture alliance / dpa / Sven Hoppe)
    Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg hervor. Darin betonen die Richter die Bedeutung von Sprachkenntnissen für die Integration. Allerdings müssten persönliche Umstände wie Alter, Bildungsniveau, finanzielle Lage und Gesundheitszustand berücksichtigt werden, hieß es. Eine Geldbuße dürfe nur unter außergewöhnlichen Umständen verhängt werden - also zum Beispiel dann, wenn eine Person fortdauernd nicht bereit sei, sich zu integrieren.
    Hintergrund ist ein Rechtsstreit in den Niederlanden. Ein junger Eritreer musste eine Integrationsprüfung ablegen, bestand diese jedoch nicht. Die Behörden verhängten daraufhin unter anderem eine Geldbuße, wogegen der junge Mann klagte. Das oberste Gericht der Niederlande bat den EuGH um Klärung des Sachverhalts.
    Diese Nachricht wurde am 04.02.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.