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Flüchtlinge in Deutschland
Umstrittene Wohnsitzauflage

Das Integrationsgesetz macht’s möglich: Bis zu drei Jahre lang kann anerkannten Flüchtlingen ohne Job vorgeschrieben werden, wo sie zu wohnen haben. Laut der Regelung sollen sie in dem Bundesland bleiben, dem sie direkt nach ihrer Ankunft in Deutschland zugewiesen wurden. Die Bundesländer entscheiden dann, wie es innerhalb des Landes weitergeht.

Von Petra Ensminger |
    Auf einem Schild bei einer Demonstration steht der Schriftzug: "Bewegungsfreiheit", darunter, rot durchgestrichen: "Residenzpflicht".
    Die Wohnsitzauflage soll "Wanderungsbewegungen in die Ballungszentren" und "Flüchtlings-Hotspots" verhindern. (dpapicture alliance / dpa/ © Paul Zinken )
    Die Begründung dafür: Die Integration soll erleichtert, die Bildung von "Flüchtlings-Hotspots" verhindert werden. Klingt vernünftig, aber in der Realität findet der Gedanke wenig Anklang. Die meisten Bundesländer wenden die Regelung nicht an. Lediglich Bayern und Baden-Württemberg machen bereits davon Gebrauch.
    Was also bringt die Wohnsitzauflage? Bedeutet sie eine Einschränkung des Rechts auf Freizügigkeit, wie es Menschenrechtler kritisieren, oder hilft sie bei der Integration und verhindert "Wanderungsbewegungen in die Ballungszentren", die die flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen im NRW- Landtag, Monika Düker, schon jetzt beklagt?
    Was bringt die umstrittene Wohnsitzauflage, darüber diskutieren wir in der Länderzeit.
    Gesprächsgäste:
    • Vera Kohlmeyer-Kaiser, Juristin, 2. Vorsitzende des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg
    • Thomas Strobl, CDU, Innenminister von Baden-Württemberg
    • Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes
    Und auch Ihre Meinung ist gefragt. Unsere kostenfreie Hörertelefonnummer: 00800 4464 4464, oder mailen Sie an: laenderzeit@deutschlandfunk.de