Europäische Solidarität gebe es nur noch in Sonntagsreden, sagte der CDU-Politiker und Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses. Er kritisierte, dass im vergangenen Jahr acht Länder in der EU jeweils weniger als 1.000 Flüchtlinge aufgenommen hätten. Deutschland und Schweden hingegen hätten mehr als die Hälfte der Menschen aufgenommen, die in die EU gekommen seien. In diesem Jahr habe Deutschland über 40 Prozent der Asylbewerber aufgenommen. Derzeit sei man "meilenweit von europäischer Solidarität entfernt", sagte Bosbach. Viele Länder nähmen gerne die Milliardenhilfen der EU, etwa für die Landwirtschaft oder Infrastruktur, dächten dann aber nicht daran, sich in angemessener Weise an der Aufnahme von Flüchtlingen zu beteiligen.
Bosbach kritisierte auch den Vorschlag der SPD für ein Einwanderungsgesetz. Er kenne keinen Vorschlag, der verfassungskonform sei, sagte Bosbach.
Das Interview in voller Länge:
Tobias Armbrüster: Dramatische Szenen sind das, die wir in diesen Tagen am Ostbahnhof in Budapest erleben, dem größten Bahnhof der ungarischen Hauptstadt. Noch immer warten dort Hunderte von Flüchtlingen auf ihre Weiterreise. Viele, vielleicht die meisten, wollen nach Deutschland. In Berlin rückt nun die Flüchtlingsdebatte ganz nach oben auf der Tagesordnung und mitten in dieser Debatte nun am Montag die Entscheidung der ungarischen Regierung, die Flüchtlinge nach Deutschland weiterreisen zu lassen, entgegen allen bisherigen Versprechungen und Rechtsprechungen in der Europäischen Union. Ich habe darüber vor wenigen Minuten mit Wolfgang Bosbach gesprochen, dem Vorsitzenden des Innenausschusses im Deutschen Bundestag, und ich habe ihn gefragt, ob es eigentlich noch Solidarität unter den Europäern gibt, oder ob jetzt jeder in Sachen Asyl das macht, was er will.
Wolfgang Bosbach: Die Solidarität, die viel zitierte europäische, gibt es noch in Sonntagsreden, aber im Alltag schon seit geraumer Zeit nicht mehr. Hier wird mit Vorsatz europäisches Recht verletzt, immer in der Hoffnung, dass man selber keine Belastungen tragen muss, die mit der Aufnahme von einer so großen Zahl von Zuwanderern und Flüchtlingen immer verbunden sein wird. Dann ist man froh, wenn der große Nachbar Bundesrepublik Deutschland die Hauptlast schultert. Im vergangenen Jahr haben schon Deutschland und Schweden mehr als die Hälfte aller Flüchtlinge aufgenommen. Deutschland nimmt zurzeit über 40 Prozent aller Flüchtlinge auf, also fast so viele wie alle anderen Länder der EU zusammen. Im vergangenen Jahr haben acht EU-Staaten - das ist jetzt kein Versprecher - weniger als 1000 Flüchtlinge aufgenommen. Also wir sind meilenweit von europäischer Solidarität in der Flüchtlingspolitik entfernt.
Rücküberstellung werden oft als nicht rechtmäßig angesehen
Armbrüster: Was sollte denn Ungarn tun in der aktuellen Lage mit den Tausenden von Flüchtlingen, die da in Budapest auf die Weiterreise warten?
Bosbach: Genau das, was wir auch tun, indem wir uns an das geltende Recht halten. Ungarn ist ein EU-Mitgliedsland und wenn ein Flüchtling ein EU-Mitgliedsland erreicht hat und einen Asylantrag stellt, muss das Verfahren in diesem Land durchgeführt werden.
Armbrüster: Jetzt hat das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vor wenigen Tagen angekündigt, dass die sogenannten Dublin-III-Regeln nicht mehr angewendet werden sollen, zumindest nicht mehr bei Flüchtlingen aus Syrien. Das heißt, dass genau dieses Verfahren, dass Flüchtlinge in ihren ersten Eintrittsort in die EU zurückgeschickt werden, das soll nicht mehr gelten. War dieses Aussetzen nicht eine Aufforderung in Richtung Budapest so nach dem Motto, dann lasst sie alle nach Deutschland weiterreisen?
Bosbach: Ja gut. Damit wird das offiziell vollzogen, was schon längst Praxis ist, zumal es immer mehr Urteile gibt gegen die Bundesrepublik Deutschland, wo eine Rücküberstellung nicht mehr als rechtmäßig angesehen wird. Nehmen Sie mal das klassische Beispiel Griechenland. Wir führen schon seit Jahren Flüchtlinge nicht mehr nach Griechenland zurück, selbst dann, wenn wir wissen, dass die Flüchtlinge dort zum ersten Mal ein EU-Land erreicht haben, denn dort werden humanitäre und rechtsstaatliche Mindeststandards bei der Aufnahme von Flüchtlingen nicht eingehalten. Und das ist übrigens parteiübergreifend die Einschätzung des Innenausschusses und wir haben auch schon andere Urteile, die sich auf andere Länder beziehen. Das heißt, im Grunde ist jetzt etwas festgestellt worden, was der Praxis entspricht, allerdings nicht der Rechtslage.
Souveräne Staaten müssen ihren sozialen Verpflichtung gerecht werden
Armbrüster: Müssen wir dann vielleicht etwas mehr Druck ausüben auf andere EU-Staaten? Da gibt es ja durchaus die Forderung, dass man beispielsweise Finanzhilfen oder Fördermaßnahmen kürzen kann.
Bosbach: Herr Armbrüster, wir sollten eines mal mit Nüchternheit zur Kenntnis nehmen. Wir freuen uns über den europäischen Einigungsprozess, aber es bleiben souveräne Nationalstaaten und viele Staaten, unter anderem große Länder, denken überhaupt nicht daran, sich in angemessener Weise an der Aufnahme von Flüchtlingen zu beteiligen. Ja, dann muss man diesen Staaten auch einmal sagen: Wenn ihr europäische Partner seid und bleiben wollt, dann wollt ihr gerne die voluminösen Finanzhilfen der EU in Anspruch nehmen, beispielsweise für die Landwirtschaft, für Strukturförderung, oft in Milliardenhöhe. Aber dann müsst ihr euch auch solidarisch zeigen bei der Aufnahme von Flüchtlingen. Ich fürchte, dass wir diesen Weg gehen müssen, auch damit zu drohen. Ich wüsste nicht, wie man ansonsten souveräne Staaten dazu bringen will, ihrer sozialen Verpflichtung gerecht zu werden.
Armbrüster: Oder rächt sich hier in der aktuellen Situation vielleicht, dass sich deutsche Politiker da in der Griechenland-Debatte zum Beispiel in den letzten Jahren immer etwas, ich sage mal, großspurig gezeigt haben?
Bosbach: Das ist ja jetzt kurios, denn das genaue Gegenteil ist ja der Fall. Die Nicht-Rücküberstellung nach Griechenland, weil dort humanitäre Mindeststandards bei der Aufnahme von Flüchtlingen nicht eingehalten werden, ist ja schon seit Jahren der Fall und hat mit der aktuellen Griechenland-Debatte überhaupt nichts zu tun. Hier zeigt sich etwas anderes. In Teilen bekämpft die Politik auch Probleme, die durch politische Entscheidungen herbeigeführt worden sind. Die Abschaffung der Visa-Pflicht für einige Balkan-Staaten geschah ja in der guten Absicht, diese Länder näher an Europa, an die Europäische Union heranzuführen, auch im Vorgriff auf den Beitritt, einen möglichen, jedenfalls einer Beitrittsperspektive. Das hat aber auch die Fluchtbewegung in Richtung Mitteleuropa erleichtert. Das zuvor Gesagte gilt für die Abschaffung von Grenzkontrollen. Wir haben die Binnen-Grenzkontrollen abgeschafft mit dem Versprechen Zug um Zug gegen sichere EU-Außengrenzen. Die Außengrenzen der EU waren nie offener als heute.
"Ich kenne keinen Vorschlag für eine Reduzierung der Zuwanderung"
Armbrüster: Dann lassen Sie uns nach Deutschland blicken, Herr Bosbach. Bei uns kommen jetzt in diesem Jahr voraussichtlich 800.000 Menschen an. Die SPD macht jetzt wieder Druck mit Forderungen nach einem Einwanderungsgesetz. Das liegt ja eigentlich bei so einer Situation auf der Hand, oder?
Bosbach: Man kann auch genau die gegenteilige Ansicht vertreten. Ich bitte jeden darum, der für ein Einwanderungsgesetz wirbt, doch einmal konkret mitzuteilen, was in diesem Gesetz drinstehen soll, was sich von der gegenwärtigen Rechtslage im Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung unterscheidet. Ich persönlich kenne ausschließlich Vorschläge für eine Ausweitung der Zuwanderung, beispielsweise durch ein Punktesystem für eine noch stärkere Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes für Drittstaatsangehörige. Ich kenne keinen Vorschlag, der praxistauglich wäre, der verfassungskonform wäre, für eine Reduzierung der Zuwanderung.
Es wird ja häufig so getan, als sei zum Beispiel der deutsche Arbeitsmarkt verriegelt und verrammelt für Drittstaatsangehörige. Mittlerweile kann man in 70 Berufen oder Berufsgruppen auch als Nicht-EU-Staatsangehöriger bei Nachweis eines Arbeitsplatzes auf den deutschen Arbeitsmarkt kommen, nach hier einwandern. Ich darf auch darum bitten, nicht den Zusammenhang aufzulösen zwischen Zuwanderung und Arbeitsplatznachweis, wie dies bei einem Punktesystem der Fall wäre. Die Menschen müssen in der Lage sein, ihren Lebensunterhalt durch eigener Hände Arbeit zu finanzieren.
Armbrüster: Das Problem ist ja jetzt nur, Herr Bosbach: Wir haben Hunderttausende von Menschen jetzt in Deutschland, die arbeitswillig sind, die durchaus bereit sind, ihren Beitrag zu leisten. Aber das Asylrecht ist dafür nicht die richtige rechtliche Grundlage. Da muss man doch was ändern.
Bosbach: Ja! Da haben Sie aber jetzt völlig recht. Das ist ja das Problem. Ich bin dankbar, dass Sie das sagen. Wenn ich das sagen würde, wäre es wahrscheinlich ein politischer Skandal, wenn man darauf hinweist, dass viele nicht als politisch Verfolgte oder als Kriegsflüchtlinge kommen, sondern aus asylfremden Gründen.
Zuwanderungsmöglichkeiten bestehen schon
Armbrüster: Moment! Das habe ich nicht gesagt. Es liegen beide Gründe vor: Sie sind geflüchtet, können aber auch durchaus hier arbeiten, sind arbeitswillig. Warum sollen wir diese Chance nicht nutzen?
Bosbach: Weil sie gar nicht flüchten müssen. Wer nach geltender Rechtslage in Deutschland arbeiten kann - ich empfehle einen Blick in die Arbeitsaufnahmeverordnung -, 90 Prozent aller EU-Blue-Cards, 90 Prozent werden alleine für die Bundesrepublik Deutschland und den deutschen Arbeitsmarkt vergeben. Wir haben doch längst die Öffnung für Drittstaatsangehörige für den deutschen Arbeitsmarkt, zum Beispiel in Gesundheitsberufen, in Pflegeberufen, in den MINT-Berufen für IT-Fachkräfte. Ich verstehe es nicht, dass immer wieder der Eindruck erweckt wird, es sei überhaupt nicht möglich, als Drittstaatsangehöriger nach Deutschland zu kommen, um hier zu arbeiten. Man müsse über das Asylrecht einwandern. Das stimmt überhaupt nicht.
Armbrüster: Was ist denn Ihr Eindruck? Kommen diese Regelungen so im Kosovo oder in Albanien an? Sind die da bekannt?
Bosbach: Nein, das glaube ich nicht. Im Übrigen haben wir auch ein sehr kompliziertes Recht. Wenn jemand das Recht einfacher machen möchte, spricht nichts dagegen, bitte ich aber davon zu unterscheiden von einer inhaltlichen Änderung des Rechts mit dem Ziel einer nochmaligen Ausweitung der Zuwanderungsmöglichkeiten. Wir haben doch jetzt schon Zuwanderung in einem erheblichen Ausmaß, wie kein anderes Land in Europa, und deswegen verstehe ich nicht, warum auch Journalisten nicht einmal die Befürworter eines Einwanderungsgesetzes konkret fragen, wodurch soll sich das neue Recht von der geltenden Rechtslage unterscheiden. Im Übrigen: Das Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht ist wesentlich komplizierter als unser Ausländerrecht.
Joachim Herrmann wollte niemanden kränken oder beleidigen
Armbrüster: Herr Bosbach, wir müssen an diesem Mittwochmorgen auch noch kurz reden über Joachim Herrmann, den bayerischen Innenminister, und seine Äußerung vom Montagabend. Da hat er Roberto Blanco, den Schlagersänger, als "wunderbaren Neger" bezeichnet. Wie hilfreich ist das in der aktuellen Debatte?
Bosbach: Es wäre nett gewesen, wenn Sie hinzugefügt hätten, dass Joachim Herrmann sich bezogen hat auf einen Einspielfilm, wo ein Bürger diesen Begriff verwandt hat. Es war ein unglücklicher Begriff, Joachim Herrmann hat sich auch bereits dafür entschuldigt. Es wird ihm rausgerutscht sein und er wird es nicht wiederholen. Bei der Gelegenheit: Ich selber habe einen anderthalbseitigen Brief der Anti-Diskriminierungsstelle bekommen, weil ich einmal das Wort "Farbiger" benutzt habe. Wer den Kontext kennt, in dem Joachim Herrmann diesen Begriff genannt hat, der in der Tat eine negative Konnotation hat - da gibt es ja unter vernunftbegabten Menschen keine zwei Meinungen -, der weiß doch, dass er niemanden kränken oder beleidigen wollte.
Bosbach: Würden Sie so was auch sagen, Herr Bosbach?
Bosbach: Nein!
Armbrüster: Auf keinen Fall?
Bosbach: Nein, weil ich ja weiß, was dieses Wort für eine negative Bedeutung, für einen negativen Klang hat. Deswegen hat sich Joachim Herrmann auch entschuldigt. Ich sage Ihnen aber auch: Ich war überrascht, als ich die Abmahnung der Anti-Diskriminierungsstelle bekommen habe wegen des Wortes "Farbiger". Vielleicht wären Sie auch überrascht, wenn Sie einen solchen Brief bekommen hätten. Jetzt überlege ich mir natürlich, ob ich diesen Begriff noch mal verwende.
Armbrüster: Aber Herr Herrmann wusste offenbar nicht, dass man diesen Begriff nicht einfach so verwenden kann.
Bosbach: Da bin ich mir nicht sicher. Da müssen Sie Herrn Herrmann fragen. Ich weiß nicht und ich kann auch nicht wissen, was er weiß. Ich weiß nur, dass er sich in der Sendung berufen hat auf einen Einspielfilm, wo ein Bürger dieses Wort zum ersten Mal benutzt hat. Aber selbst Roberto Blanco hat das sehr sportlich genommen.
Armbrüster: Hier bei uns im Deutschlandfunk war das Wolfgang Bosbach von der CDU, der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag. Vielen Dank für Ihre Zeit heute Morgen.
Bosbach: Ich danke Ihnen.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.