Die gute Nachricht war falsch: Eine Nachrichtenagentur meldete vor ein paar Tagen, Ryanair wolle künftig Flüchtlinge auch ohne Visum aus Griechenland und einigen osteuropäischen Staaten in andere EU-Länder bringen. Dass Flüchtlinge etwa aus Syrien nicht mehr auf Schlepper und Schleuser angewiesen sein könnten, erwies sich aber als Fehlmeldung. Unbekannte hatten die Nachrichtenagentur mit gefälschtem Material gefüttert. Es bleibt also bei der bisherigen Rechtslage, wie sie Christine Kolmar, Sprecherin des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft, darstellt:
"Eine Airline ist auf der einen Seite natürlich verpflichtet, alle Passagiere zu befördern, die über ein gültiges Flugticket und vollständige Einreisedokumente verfügen. Das müssen sie sogar. Aber Fluggäste, die eben für die Einreise nicht die notwendigen Dokumente vorlegen können, dürfen die Airlines auf Grund gesetzlicher Vorgaben nicht befördern. Und bei Verstößen drohen da eben Strafen."
Das ist der EU-Richtlinie "2001/51/EG" zu verdanken. In deren Artikel 4 heißt es, Fluggesellschaften müssten mindestens 3.000 Euro Strafe pro Passagier zahlen, außerdem für seine Lebenshaltungskosten im Ankunftsland und den Rücktransport sorgen, wenn sie Fluggäste ohne gültige Papiere in die EU brächten. Und sollten sie es ein zweites Mal tun, würden zusätzlich nicht unter 500.000 Euro Strafe fällig. Dass ein Syrer sich in Damaskus kein Visum für Deutschland holen kann, weil die deutsche Botschaft geschlossen ist, dass er in Beirut in die umlagerte Botschaft nicht hineinkommt – das ändere nichts, sagt Maximilian Pichl,
Jurist bei Pro Asyl:
Jurist bei Pro Asyl:
"In der Richtlinie steht zwar drin, dass die Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention unberührt sind. Aber das ist natürlich faktisch in keiner Weise der Fall, weil: Das Problem ist einfach, dass im Endeffekt die Grenzkontrolle ausgelagert wird an die Flugunternehmen und an die Personen vor Ort in den Check-in-Schaltern, die darüber entscheiden, wen nehme ich mit oder wen nehme ich nicht mit. Und die können natürlich nicht ohne Asylverfahren darüber entscheiden, wer ist Flüchtling und wer ist kein Flüchtling. Das heißt, wir haben hier wirklich die perfide Situation: Grenzkontrollen finden an internationalen Flughäfen statt, ohne Personal, das erkennen würde, ob da wirklich Personen sind, die eine Fluchtverfolgung haben."
Bevor die Richtlinie "2001/51/EG" im August 2001 in Kraft trat, konnten Fluggesellschaften Gäste auch ohne Visum in die EU bringen. Ob die Einreise illegal war, hatten dann die Reisenden zu klären – was als Asylsuchender mit eindeutigem Hintergrund als Flüchtling ohne Schleuser und ohne Lebensgefahr auf dem Mittelmeer zu klären war. Eine Möglichkeit, die Regierungen zu einer anderen Haltung zu bewegen, hätten die Luftfahrtgesellschaften, sagt Pichl:
"Natürlich könnten Luftfahrtgesellschaften auch sagen, wir lassen es mal auf einen Rechtsstreit ankommen und lassen vor dem Europäischen Gerichtshof überprüfen, ob diese Richtlinie eben nicht gegen Menschenrechte verstößt, weil sie eben immer die Gefahr birgt, dass Leute abgeschoben werden, in den Ländern, in denen ihnen Verfolgung droht. Aber es ist natürlich eigentlich ein politisches Signal nötig."
Käme das, sagt der Branchenverband der Luftfahrtgesellschaften, werde man sich natürlich danach richten.