Wer vor dem Abflug oder gar vor dem Buchen kontrollieren möchte, welche Route sein Flugzeug nimmt, hat ein Problem. Denn die Airlines kennen die Flugrouten zu diesem Zeitpunkt in der Regel selbst noch nicht. Die Routen hängen nämlich beispielsweise vom Wetter und dem Verkehrsaufkommen am Flugtag ab, erklärt Reise- und Luftverkehrsrechtsexperte Kay Rodegra
"Erst kurz vor Start erfährt der Flugkapitän die genaue Route, die dann auch im Flugzeug auf Monitoren angezeigt wird. Aber im Vorfeld kann man das nicht erfragen als Passagier - und hat im Übrigen auch keinen Rechtsanspruch darauf. Man kann also nicht darauf bestehen, die Flugroute genannt zu bekommen."
Die östliche Ukraine wollen zukünftig alle Fluggesellschaften weiträumig umfliegen
Bisher überfliegen Passagiermaschinen regelmäßig Krisengebiete: Egal ob Irak, Afghanistan oder im aktuellen Fall die Ukraine. Allerdings fliegen Verkehrsmaschinen normalerweise in über zehn Kilometern Höhe über solche Gebiete hinweg. Weit über eventuellen Kampfhandlungen. Die östliche Ukraine wollen zukünftig allerdings alle Fluggesellschaften weiträumig umfliegen.
"Das heißt: Die Fluggesellschaften routen ihre Flüge um, haben entsprechende andere Flugrouten beantragt und auch erhalten. Und wie man hört, haben die amerikanischen Airlines gänzlich verboten, den Luftraum noch zu überfliegen. Man kann also davon ausgehen, dass Verkehrsfluggesellschaften gänzlich den Luftraum meiden."
In der Praxis bedeutet das für die Fluggesellschaften allerdings längere Flugzeiten und gegebenenfalls auch höhere Treibstoffkosten. Über kurz oder lang könnten deshalb auch die Ticketpreise steigen.
Keine "Höhere Gewalt"
Wem die Lust auf seinen Urlaub nach dem Flugzeugabsturz über der Ukraine vergangen ist, muss bei einer Stornierung seiner Reise übrigens mit hohen Kosten rechnen. So gibt es bei Pauschalreisen das Geld nur bei einer Kündigung wegen sogenannter "Höherer Gewalt" komplett zurück. Dafür muss es für den Reisenden aber wirklich unzumutbar sein, die Reise überhaupt anzutreten.
"Das ist bei diesem Fall nun nicht gegeben. Das ist - davon kann man ausgehen - ein einmaliger, schrecklicher Vorfall. Der berechtigt aber nicht dazu jetzt Pauschalreisen wegen höherer Gewalt zu kündigen. Wer nicht fliegen will, muss dann Stornokosten bezahlen."
Auch wer nur ein reines Flugticket gebucht hat und seine Reise stornieren oder Verschieben möchte, muss mit hohen Storno- oder Umbuchungskosten rechnen.