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Fluggesellschaft-Insolvenz
Germania: Passagierrechte hängen von der Buchung ab

Über Nacht hat Germania den kompletten Flugbetrieb eingestellt: Urlauber wie Heimkehrer sitzen nun an ihren Flughäfen fest. Welche Rechte Passagiere in diesem Fall haben, hängt davon ab, ob sie eine Pauschalreise oder direkt bei der nun insolventen Fluggesellschaft gebucht haben.

Von Daniela Siebert |
    Eine Maschine der Gesellschaft Germania auf dem Berliner Flughafen Schönefeld
    Der Flieger bleibt am Boden: Die Insolvenz entspringt einer Vielzahl von Gründen (Bernd Settnik/dpa-Zentralbild/dpa)
    Als Passagiere dürften vor allem Urlauber von der Insolvenz betroffen sein. Das zeigen schon die Flugziele, die heute ab Berlin-Tegel oder -Schönefeld geplant waren: Fuerteventura, Lanzarote, Gaizantep beispielsweise. Alle gestrichen. Auch Heimkehrer sitzen nun in der Ferne fest: etwa Fluggäste in Tel Aviv oder La Palma: Gestrichen. Alles weil Germania über Nacht den kompletten Flugbetrieb eingestellt hat. Für die Passagiere mit Germania-Tickets ist das ein Riesenproblem. Was sie tun können erklärt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg
    "Wenn jetzt keine Flüge mehr bei Germania stattfinden, dann handelt es sich rechtlich um Annullierungen. Fluggäste hätten dann eigentlich zwei Rechte. Sie könnten von der Airline eine zeitnahe Ersatzbeförderung verlangen, die jetzt aber nicht durchgeführt werden kann wegen der Insolvenz. Oder sie verlangen die Rückzahlung des Flugpreises. Diesen Flugpreis muss man dann an die Insolvenztabelle anmelden oder auch möglich Flugrechte nach der EU-Fluggastrechteverordnung."
    Das könne man ohne Rechtsanwalt tun und zwar beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, dort wo Germania seinen Insolvenzantrag eingereicht hat.
    Selbstbucher müssen sich jetzt selbst kümmern
    Faktisch müssen sich Selbstbucher jetzt also erstmal selbst um ihre Reise kümmern, da noch keine Order durch einen Insolvenzverwalter existiert, wie es weitergeht.
    Etwas besser dran sind Reisende, die im Rahmen einer Pauschalreise mit Germania fliegen wollten. Für sie muss sich nun zunächst der Reiseveranstalter um Ersatz bemühen.
    "Die Reiseveranstalter, die kennen sich aus im Krisenmanagement. Die werden jetzt zusammensitzen und werden versuchen, weitere Kapazitäten bei anderen Airlines zu buchen. Und sollte das ihnen nicht gelingen, dann ist die Reise gescheitert und dann gibt’s den Reisepreis zurück. Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden gibt es nicht, weil die Insolvenz nicht vom Veranstalter zu vertreten ist. Es kann aber auch sein, dass die Reise einen Tag später stattfindet oder auch zwei Tage später. Dann ist natürlich die Reise mangelhaft und es gibt Minderungsansprüche."
    Die Chancen eines Insolvenzverwalters, Germania aus der Krise zu führen, schätzt Sabine Fischer-Volk gering ein. Schließlich hätten schon Bemühungen, im Januar doch noch die fehlende Liquidität zu beseitigen, nicht gefruchtet. Dazu kommt das Problem, das auch andere durch die Insolvenz die Hand aufhalten werden.
    "Das sieht natürlich immer mit solchen Sachen schlecht aus mit Rückzahlungen, weil zunächst die Großgläubiger wie Banken, Arbeitnehmer und so weiter befriedigt werden."
    Germania gehörte nicht zu den Billiganbietern im Markt
    Als Gründe für die Insolvenz nennt Germania massiv steigende Kerosinpreise letzten Sommer, die Abwertung des Euros gegenüber dem Dollar, technische Probleme und Verzögerungen bei der Aufnahme neuer Maschinen in die Flotte. Insgesamt waren 37 Flugzeuge für Germania und die Tochterunternehmen "Schweizer Germania Flug" und "Bulgarian Eagle" unterwegs. Germania gehörte nicht zu den Billiganbietern im Markt. Hier waren 20 Kilogramm Freigepäck für die Reisenden erlaubt, außerdem gab es Zeitschriften, Imbisse und alkoholfreie Getränke.
    "Also ich gehe davon aus, dass das eine Marktbereinigung ist. Wir haben ja schon lange Turbulenzen am Flugmarkt in Deutschland, es gab ja einige Insolvenzen in der Vergangenheit. Ich denke, da findet eine Konsolidierung statt."
    Auf den Folgekosten der ausgefallenen Flüge bleiben Verbraucher übrigens nicht zwingend sitzen: Auch Stornokosten etwa fürs Hotel oder den Mietwagen können sie im Insolvenzverfahren als Schuld von Germania anmelden.