Angelika Reck schruppt penibel den alten Kühlschrank, bevor ihn die Foodsharer wieder füllen. Mit einer alten Zahnbürste kratzt sie die Reste aus dem letzten Winkel, damit sich hier keine Krankheitserreger ansammeln. Täglich wird die Innenraum-Temperatur auf einer Liste dokumentiert.
"Das mache ich immer, der Kühlschrank muss sauber sein."
Hier im sozialen Treffpunkt Café Stilbruch wird zweimal pro Woche eine Lebensmitteltheke von Foodsharing Wuppertal aufgebaut. Es gibt Kühlprodukte, Obst und Gemüse und Backwaren. Eingesammelt wurden sie aus den umliegenden Geschäften, die sie nicht mehr verkaufen wollen, weil das Haltbarkeitsdatum abläuft oder weil sie etwas welk aussehen.
Die Rentnerin hat früher im Einzelhandel gearbeitet und fühlt sich nun auch als Ehrenamtliche verantwortlich für ihre Kunden. Nur, dass die Foodsharer ihre Ware nicht verkaufen, sondern verschenken oder gegen andere Lebensmittel eintauschen.
"Die meisten sind drauf angewiesen. Hier kann jeder rein, ist nicht so wie bei der Tafel."
Senatsverwaltung fordert mehr Transparenz
Während der Kühlschrank in Wuppertal bewacht steht, haben sich in anderen Städten wie in Berlin offene Ausgabestellen etabliert - in Hinterhöfen für jedermann frei zugänglich. So geht es nicht, sagte im Februar die Senatsverwaltung und drohte den Betreibern saftige Bußgelder an, wenn sie nicht die Herkunft der Lebensmittel penibel dokumentieren.
Diese Auflagen seien aber gar nicht zu erfüllen, meint Frank Bowinkelmann, Vorsitzender des bundesweiten Vereins Foodsharing.de.
"Wir müssen dokumentieren, wer was wann dort hinein gelegt hat. Das können wir aber gar nicht. Wir sehen das als einen Verteiler von privat zu privat."
Geregelt ist die Lebensmittelsicherheit in der EU-Verordnung 178 aus dem Jahr 2002. Obwohl die Foodsharer die Lebensmittel tauschen oder verschenken, werden sie darin als Händler eingestuft, meint auch der Solinger Lebensmittelkontrolleur Hans-Peter Riedmiller.
Siie sind Lebensmittelunternehmer und fallen nicht unter einen häuslichen Verbund. Somit gelten die Anforderungen an Lebensmittelsicherheit. Es dürfen keine nicht sicheren Lebensmittel abgegeben werden.
Hohe Verunsicherung
Das Vorgehen der Berliner Lebensmittelaufsicht hat die gesamte Bewegung mit ihren 15.000 freiwilligen Helfern und Verteilstellenbetreibern verunsichert, sagt Bowinkelmann von Foodsharing. Zum Beispiel in Essen hat eine Verteilstelle im letzten Monat geschlossen:
"Wir hatten das, dass Menschen ihren Verteiler zugemacht haben, weil sie in der Zeitung gelesen haben, dass die Behörden kommen und 10.000 Euro an Bußgeld verlangen."
"Nichts ist schlimmer, als wenn man Lebensmittel, die noch zum Verzehr geeignet sind, einfach wegschmeißt."
So Lebensmittelkontrolleur Riedmiller. Die für Wuppertal zuständige Aufsichtsbehörde Solingen ist aber den Foodsharern wohlgesonnen. Anders, als in Berlin, hat man sich mit ihnen geeinigt, berichtet Thomas Wichtrup vom Lebensmittelüberwachungsamt.
"Wir haben ein Gespräch mit den Foodsharern geführt. Haben festgelegt, dass zum Beispiel nicht durcherhitzte Lebensmittel oder Sahne oder tierische Lebensmittel im Rohzustand nicht den Foodsharern zur Verfügung stehen, weil man nicht weiß, ob die Kühlkette eingehalten wurde."
Keine einheitlichen Richtlinien
Hans-Peter Riedmiller ist der Vorsitzende des Verbands der Lebensmittelkontrolleure in Nordrhein-Westfalen. Die unterschiedliche Behandlung von Foodsharern durch die verschiedenen Behörden hält er für falsch.
"Es wird darauf hinaus laufen, dass man sich zusammen setzt, die 16 Bundesländer und eine einheitliche Marschroute vorgeben. Weil wir haben in vielen Dingen einen Flickenteppich."
In Wuppertal können die Foodsharer nun weiter Lebensmittel einsammeln und so vor der Mülltonne retten. Und Interessenten gibt es meist genug. Wenn alle Regale leer sind, sehen das die Foodsharer als Erfolg.