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Berater-Kommission
Forderung nach Reform bei NS-Raubgut

Die Berater-Kommission zur NS-Raubkunst fordert ein Restitutionsgesetz für Kulturgut, das den Besitzern im Zuge der Verfolgung in der Nazizeit entzogen wurde.

    Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichtes und Vorsitzende der Kommission, Papier, sagte dem Evangelischen Pressedienst, in Deutschland fehle immer noch ein rechtlich verbindliches Regelwerk zur NS-Raubkunst. Dies würde die Kommission und vor allem die Rechte der Opfer und deren Nachfahren nachhaltig stärken.
    Als Raubkunst gelten Kulturgüter, die die Nazis beschlagnahmten, sowie Besitz, zu deren Verkauf NS-Verfolgte gezwungen wurden. Die Opfer des Raubs waren vor allem Juden und als Juden Verfolgte. Das Ausmaß wird auf 600.000 Kunstwerke geschätzt, die zwischen 1933 und 1945 von den Deutschen in Europa gestohlen wurden.
    Bund, Länder und Kommunen haben die unabhängige Kommission 2003 eingerichtet, um bei Differenzen über die Rückgabe zu vermitteln. Die entstehen zum Beispiel, wenn Privatpersonen und öffentliche Einrichtungen darüber streiten, wer rechtmäßig Eigentümerin oder Eigentümer des Kunstwerks ist.