Steffi Völlmar arbeitet als Reinigungskraft auf 450 Euro-Basis – ein sogenannter Minijob. Ihr Chef betreibt eine Bäckerei-Konditorei – plus Filiale – in der Nähe von Pirmasens. Für Steffi Völlmar ist der Job die perfekte Lösung: geringe Stundenzahl und viel Flexibilität, denn sie hat eine kleine Tochter und ihr Mann arbeitet im Schichtbetrieb. Doch dann kam die Corona-Pandemie und im November 2020 der zweite Lockdown.
"Leider ist auch an diesem Betrieb Corona nicht spurlos vorbeigegangen. Zwei Tage vor Weihnachten hat er sich dann telefonisch bei mir gemeldet, dass sie sich aktuell die Putzfee leider nicht mehr leisten können."
Die 37-Jährige aus Rheinland-Pfalz ist damit nicht allein: Schon infolge der ersten umfangreichen Schließungen – von Mitte März bis Anfang Mai – verloren rund 850.000 Minijobberinnen und Minijobber deutschlandweit ihre Arbeit. Das war ein Minus von rund zwölf Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dass seit November Restaurants, Freizeitangebote und auch viele Geschäfte wieder zu sind, wird Folgen haben: Neue Zahlen legt die Minijob-Zentrale im Februar vor. Sie ist die zentrale Einzugs- und Meldestelle für Minijobs. Und sie erwartet, dass die Zahl der Kündigungen ähnlich hoch sein wird wie im ersten Lockdown.
Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld
Steffi Völlmar kann – sobald es im Betrieb wieder besser läuft – erneut dort arbeiten. Das will sie auch gerne. Aber jetzt fehlen erst einmal die 450 Euro. Ihr Mann ist Corona-bedingt in Kurzarbeit; er bekommt 67 Prozent seines Einkommens.
"Mit dem Verdienst meines Mannes und meinen 450 Euro, sag ich mal, hatten wir eigentlich ein gutes Leben. Es hat gereicht, auch wenn mal ein Auto kaputt ging, dass man eben nicht dastand und dachte: 'Verdammt. Wie soll ich das jetzt zahlen?'. Und ja, wenn die dann wegfallen oder dann auch Kurzarbeit vom Mann dazu kommt, dann sieht die Sache leider ein bisschen anders aus. Also, ich persönlich finde es sehr traurig, dass Minijobber jetzt quasi so hängengelassen werden."
Minijobberinnen und Minijobber haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Denn sie sind von Beiträgen in die Arbeitslosenversicherung befreit. Doch nur wer dort einzahlt, hat auch den Anspruch auf Kurzarbeitergeld: Mit dieser Hilfe konnten Unternehmen – trotz Umsatzeinbußen durch Corona – Kündigungen von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten vermeiden: Im April 2020 wurde 6,8 Millionen Mal Kurzarbeitergeld gezahlt.
Kein Arbeitsvertrag oder nur ein befristeter Vertrag
Doch dass so viele Minijobs weggebrochen sind, hängt auch damit zusammen, dass sie häufig in Branchen zu finden sind, die von den Corona-Maßnahmen und -Einschränkungen besonders betroffen sind: nämlich Restaurants, Teile des Einzelhandels, das Veranstaltungsgewerbe oder auch Hotels. Im Gastgewerbe zum Beispiel war die Zahl der Minijobs im Juni 2020 um fast 36 Prozent geringer als im Vorjahr.
Markus Grabka vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin nennt einen weiteren Grund für das Minus: "Darüber hinaus kommt aber auch zum Tragen, dass Minijobber häufig über keinen Arbeitsvertrag oder nur einen befristeten Arbeitsvertrag verfügen. Das heißt also, in einer rezessiven Phase, wie wir sie jetzt auch aktuell gerade wieder erleben, ist es für die Arbeitgeber leichter, diese Beschäftigten wieder zu kündigen."
Erhebliche Einkommensverluste bei Minijobbern in 2020
Der Soziologe Markus Grabka beschäftigt sich seit vielen Jahren mit den Minijobs und dem Niedriglohnsektor insgesamt. Im November 2020 veröffentlichte er eine Studie über Minijobs in der Corona-bedingten Rezession.
"Vielleicht eine der Motivationen für meine Studie, warum ich mich mit den Minijobs befasst habe in diesem Jahr, ist vor allem das sehr Augenfällige gewesen, dass im Rahmen der ersten Pandemiewelle beziehungsweise auch über den Sommer hinaus sehr wenig über die Verlierer des Arbeitsmarktes, nämlich die Minijobber, gesprochen wurde. Obwohl für diese Menschen zum Teil natürlich erhebliche Einkommensverluste dann entsprechend eingetreten sind."
Dass kaum über Minijobber gesprochen wurde und wird, sieht Peter Weiß, der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, nicht so.
"Mein Eindruck war, dass das Thema Minijob auch öffentlich sehr wohl wahrgenommen worden ist. Und wer eben gar kein Einkommen hat, der hat ja die Möglichkeit zum vereinfachten Zugang zum Arbeitslosengeld II."
"Vorrang für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse"
Diese Vereinfachung bei der Grundsicherung hatte die Bundesregierung im Zuge der Pandemiehilfen eingeführt.
Peter Weiß ist aber noch ein anderer Punkt wichtig: "Generell hat vielleicht diese Krise offengelegt, dass diese Beliebtheit der Minijobs eines außer Acht lässt: Ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis hat natürlich den großen, großen Vorteil, dass im Falle eines Falles – also auch in einer solchen Krise – die Sozialversicherung eben hilft. Und deshalb klarer Vorrang für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse."
Bis zur Pandemie waren Minijobs durchaus beliebt oder wurden zumindest reichlich ausgeübt: Die meisten solcher Arbeitsverhältnisse gibt es laut Minijob-Zentrale im gewerblichen Bereich, sehr viel seltener in privaten Haushalten, also zum Beispiel als Putzkraft. Im Juni 2019 gab es mehr als sieben Millionen Minijobber und Minijobberinnen; bei gut 33 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Eine einheitliche Gruppe sind sie nicht, erklärt der Soziologe Markus Grabka:
"Wenn man die Minijobber als Gruppe versucht zu greifen, muss man leider feststellen, dass das sehr bunt angelegt ist, dass man das nicht auf spezifische einzelne Subgruppen herunterbrechen kann."
Mehr Frauen als Männer arbeiten in Minijobs
Tendenziell arbeiteten mehr Frauen als Männer in Minijobs, so Grabka. Nach Altersgruppen differenziert, üben häufig junge Erwachsene Minijobs aus – also Schüler und Studierende. Sie machen etwa eine Million aus. Ähnlich groß ist die Gruppe der über 65-Jährigen. Der Minijob ist hier meist die einzige Beschäftigung. Anders bei den 30- bis 54-Jährigen: Sie üben einen Minijob häufiger als Nebenjob aus. Die Minijob-Zentrale liefert auch Zahlen mit Blick auf die Staatsangehörigkeit: Rund 14 Prozent der Minijobber und Minijobberinnen kommen aus dem Ausland.
Ramona Deac lebt in Dortmund. Die 37-Jährige kam vor fast zwei Jahren mit ihrer Familie von Rumänien nach Deutschland. Sie hat zwei Kinder; besucht einen Deutschkurs – und arbeitete als Minijobberin in der Küche eines kleinen Restaurants.
"In meinem Minijob ist 450 Euro. Alles abends. Und dieses Programm war sehr gut für mich. Morgens ich war zu Hause mit Kind, vorbereiten für Kindergarten und Schule."
Minijob als Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt
Ramona Deac war bereits vom ersten Lockdown betroffen. Als die Gastronomie schließen musste, gab es keine Arbeit mehr für sie. Sie erzählt, wie schwierig es für sie war, dass ihr Arbeitgeber ihr nicht sagen konnte, wann sie wieder anfangen kann. Er wusste es selbst nicht. Ab Sommer ging es mit dem Job wieder los – bis im November das Restaurant erneut schließen musste.
Für Ramona Deac und ihre Familie ist der Minijob wichtig. Ihr Mann musste nach einer Fuß-Operation seinen Job als Fahrer unterbrechen. Zurzeit besucht er einen Integrationskurs. Deshalb suchte Ramona Deac nach einem neuen Job – und hatte Glück. Sie arbeitet jetzt in Teilzeit in einem Lager. Das bedeutet mehr Stunden, was auf Dauer schwierig ist mit zwei Kindern. Vor allem, wenn ihr Mann auch wieder arbeitet.
Für Ramona Deac war der Minijob ein Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt – und passte zur Lebenssituation. Falls möglich, möchte sie, wenn die Gastronomie wieder öffnet, in ihren Minijob zurück.
Rot-grüne Initiative: Minijobs als Sprungbrett in den Arbeitsmarkt
Doch gerade eine Kritik an den Minijobs ist, dass Personen langfristig in Minijobs bleiben – wenn auch in wechselnden und mit Unterbrechungen. Die sogenannte Minijob-Falle. Eigentlich war es anders gedacht von der rot-grünen Regierung, als sie 2003 im Zuge der Hartz IV-Arbeitsmarktreformen die Minijobs einführte. Es war die letzte große Reform im Bereich geringfügiger Beschäftigung, die es schon vorher gab – mit anderen Regelungen. Man wollte den Arbeitsmarkt flexibler machen – und die Minijobs sollten ein Sprungbrett in die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sein.
"So eine Funktion haben die Minijobs nicht erfüllen können. Wir haben da nicht so viele Übergänge von Minijobs in andere Beschäftigungsformen, als dass wir sagen könnten, das ist ein Einstiegs-Instrument für den Arbeitsmarkt."
Zu diesem Schluss kommt Holger Schäfer vom Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln. Für den Arbeitsmarktexperten sind die Minijobs also kein Sprungbrett in eine sozialversicherungspflichtige Arbeit, sondern erfüllen einen anderen Zweck:
"Ich sehe die Funktion der Minijobs in einer Bagatellgrenze. Das heißt, es ist irgendwo auch nicht unbedingt immer sinnvoll, für jeden auch noch so kleinen Job die komplette Maschinerie der Sozialversicherungen anzuwerfen. Sondern es ist sinnvoll, da eine Bagatellgrenze zu haben, wo man dann sagt: 'Okay, hier ist der Job jetzt nicht so groß, dass wir hier umständlich Beiträge berechnen und einziehen müssen, um dann im Leistungsfall minimale Leistungen auszuzahlen'."
Auch geringe Rentenbeträge sind entscheidend
Um diese Maschinerie eben nicht anzuwerfen, sind Minijobber von Steuern befreit: Es gilt brutto gleich netto. Es besteht zwar die Pflicht, Rentenbeiträge zu zahlen, doch Minijobber können sich davon befreien lassen – und 80 Prozent von ihnen tun dies auch. Obwohl die Beiträge gering sind und bei einer Rente auch die Jahre entscheiden, in denen eingezahlt wurde.
Die Arbeitgeber wiederum führen pauschal rund 31 Prozent für Minijobber ab: Dazu gehören zum Beispiel Abgaben in die Kranken- und Rentenversicherung. Die Abgaben sind damit höher als bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Doch Minijobber und Minijobberinnen haben zum Beispiel keinen Anspruch auf Weiterbildung. Auch akzeptieren sie eher geringere Stundenlöhne, weil die eben ohne Sozial- und Steuerabgaben bleiben. Ein weiterer Vorteil: Im Minijob lässt sich Personal sehr flexibel einsetzen – und auch zeitlich begrenzt.
Diese Flexibilität sieht Sabine Zimmermann kritisch. Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linken-Fraktion im Bundestag gibt zu Bedenken:
"Natürlich bringt das Vorteile für den Arbeitgeber, damit kaufen sie sich frei von Regeln; also der Arbeitnehmer ist mehr oder weniger mit einem Minijob im rechtsfreien Raum. Hire and Fire ist dort angesagt. Das wird aber alles auf dem Rücken der Beschäftigten gemacht."
Urlaubsanspruch und ein gewisser Kündigungsschutz auch bei Minijobs
Allerdings gibt es auch für Minijobs einen klaren rechtlichen Rahmen: Dazu gehören Urlaubsansprüche oder ein gewisser Kündigungsschutz. Doch viele Minijobber und Minijobberinnen würden ihre Rechte nicht ausreichend kennen, beobachtet Sabine Zimmermann. Und sie weist auf einen weiteren Punkt hin:
"Es wird ja auch oft der Mindestlohn umgangen, dass die Leute mehr arbeiten, um überhaupt noch einen annehmbaren Lohn zu bekommen. Und das sind ja alles Sachen, die sozusagen auch negativ auf den ganzen prekären Bereich wirken. Und deshalb muss hier was getan werden."
Doch was getan werden muss, dazu gibt es in der anhaltenden Corona-Krise sehr unterschiedliche Vorschläge. Die Linke, die Partei von Sabine Zimmermann, brachte im vergangenen November einen Antrag in den Bundestag ein. Nach dem soll jede abhängige Beschäftigung ab dem ersten Euro der vollen Sozialversicherungspflicht unterliegen.
"Die Minijobs müssen in dieser Form abgeschafft werden. Wir haben in Deutschland in den letzten Jahren einen enormen Niedriglohnsektor hier gesehen, der mit den Hartz-IV-Reformen schon vor 20 Jahren sozusagen eingeführt worden ist. Wir sind in Europa fast der größte Niedriglohnsektor. Und hier muss sich was verändern."
Die FDP sieht Minijobs als Erfolgsmodell
Im Bundestag fand Die Linke für ihren Vorschlag keine Unterstützung. Der sozialpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Pascal Kober, sieht Minijobs als Erfolgsmodell. Die FDP brachte einen Antrag ein, der die Verdienstgrenze von 450 Euro anheben und dynamisieren soll: Damit soll der maximale Lohn automatisch mit dem gesetzlichen Mindestlohn mitwachsen – um das 60-fache. Denn die Grenze von 450 Euro gilt seit 2013 – steigt der Mindestlohn, reduziert sich die maximale Stundenzahl in Minijobs. Die SPD jedoch, mit der Union aktuell in der Regierung, lehnt eine höhere Verdienstgrenze und damit die Ausweitung von Minijobs ab, so die Sozialdemokratin und Bundestagsabgeordnete Gabriele Hiller-Ohm. Minijobs und Altersarmut seien zwei Seiten derselben Medaille.
Peter Weiß von der CDU wiederum will die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zwar stärken – aber anders als Die Linke die Minijobs nicht abschaffen. Ohne diese Beschäftigung würden viele Jobs ins Illegale verdrängt, sagt Weiß. Dennoch sieht auch er Handlungsbedarf, vor allen Dingen bei der Frage der Rentenversicherung:
Leider ist es so, dass die meisten Mitbürger, die einen Minijob-Vertrag abschließen, diese Abwahlmöglichkeit wählen: Sie entscheiden sich bewusst dafür, nicht den Rentenversicherungsbeitrag bezahlen. Deshalb sehe ich persönlich da den größten Reformbedarf: Ich würde diese Abwahlmöglichkeit für den Sozialversicherungsbeitrag in der Zukunft nicht mehr zulassen."
Midijobs: Verdienstgrenze bis maximal 1.300 Euro
Dies würde die Minijobs auch entbürokratisieren und in der Verwaltung einfacher machen. Peter Weiß kann sich außerdem vorstellen, die Verdienstgrenze flexibler zu gestalten, wie die FDP das vorschlägt.
Eine andere Stellschraube sind für Peter Weiß die sogenannten Midijobs. Sie wurden 2003 mit den Minijobs eingeführt. Die Verdienstgrenze liegt bei über 450 bis maximal 1.300 Euro. Man spricht vom Übergang vom Minijob in eine reguläre Beschäftigung. Die sogenannten Midijobber und Midijobberinnen müssen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, aber nicht die vollen. Sie sind dennoch besser abgesichert – auch in einer Krise.
"Ich glaube, wir sollten die Arbeitnehmer noch mehr darüber aufklären, dass auch der sogenannte Midijob durchaus interessant ist, zumal man dort auch noch vom Staat zusätzliche Renten-Entgeltpunkte geschenkt bekommt."
Doch selbst wenn Midijobs attraktiver werden, wird die Diskussion um die Minijbos und mögliche Reformen bleiben. Der Soziologe Markus Grabka fordert eine Begrenzung der Anzahl an Minijobs.
"Es stellt sich grundlegend die Frage, was das angemessene Maß der Zahl von Minijobbern in Deutschland sein sollte. Wir haben bereits 19 Prozent aller Arbeitnehmer, die einen Minijob ausüben. Ich halte das – auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels – nicht für angemessen und auch nicht im Interesse der Arbeitnehmer. Und daher plädiere ich eher für eine moderate Absenkung der Geringfügigkeitsschwelle von derzeit 450 Euro, zum Beispiel auf 300 oder 350 Euro."
Minijobs in Nebentätigkeit oft bei einkommensstärksten Gruppen
Diese Absenkung soll nicht nur helfen, mehr reguläre Arbeit zu schaffen. Sondern den Minijob als Dauer-Nebenjob uninteressanter machen.
"Bei den Minijobs in Nebentätigkeit haben wir uns auch das Haushaltsnettoeinkommen dieser Personengruppe angesehen. Und hier fällt auf, dass eben diese Nebentätigkeit eben nicht unbedingt von einkommensschwachen Haushalten ausgeübt wird, sondern wir finden gerade in der einkommensstärksten Gruppe, dass diese sehr häufig eine Nebentätigkeit ausüben. Das heißt, also hier gerade von der Sozialabgabenbefreiung von den Minijobs eben profitieren. Das heißt also gerade hier gibt es eine entsprechende Problematik der Zielgenauigkeit, warum eben diese Personengruppe davon profitieren sollte."
Um mehr Zielgenauigkeit wird es bei einer Reform der Minijobs gehen müssen. Denn die Gruppe der Minijobber und Minijobberinnen ist sehr heterogen. Da sind Studierende, die sich etwas dazu verdienen – mit der Aussicht auf eine reguläre und zumeist gut bezahlte Arbeit später. Andere, mit mittleren Haushaltseinkommen, die einen Minijob als Nebenjob machen und davon profitieren, dass die Abgaben entfallen. Für manche ist der Minijob eine wichtige Ergänzung zur Grundsicherung – auch, wenn die Abzüge enorm sind. Oder der Minijob kann der Einstieg in den Arbeitsmarkt sein – doch verbunden mit der Gefahr der Minijob-Falle.
Ob es zu einer echten Reform kommt, wird sich wohl erst nach der Bundestagswahl zeigen. Denn geplant haben Union und SPD das derzeit nicht. Und dann ist entscheidend, wie die Koalition in Berlin aussehen wird. Umfragen zeigen, dass die Wahrscheinlich groß ist, dass die CDU wieder an der Regierung beteiligt sein wird. Eine Reform der Minijobs könnte dann ein Thema sein, so Peter Weiß.
"Ich kann mir sehr wohl vorstellen, dass es nach der Bundestagswahl eine Reform der Minijobs gibt. Über die man sich natürlich noch politisch zwischen den möglichen Koalitionspartnern nach einer Bundestagswahl verständigen muss."