Im Mittelpunkt des Wissenschaftssystems, so der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Peter Strohschneider, stünden die Universitäten, sie bildeten ihr "Herzstück", das werde sich auch in Zukunft nicht ändern. Und "unabdingbar" sei es, eine "solide, ihren Aufgaben und ihrer Bedeutung angemessene Grundfinanzierung" zu organisieren, dabei sei Deutschland aber "in eine riskante Schieflage geraten". Dass die außeruniversitäre Forschung "verlässlich, stabil und auskömmlich" finanziert sei, die von den Ländern finanzierten Grundhaushalte der Universitäten aber stagnierten oder sogar weiter gekürzt würden, sei eine "systematische Fehlentwicklung", die "dringend korrigiert" werden müsste – und beileibe nicht nur durch eine Grundgesetzänderung – Artikel 91b, Lockerung des Kooperationsverbots.
Darüber hinaus böten sich doch viele Möglichkeiten an, die Finanzströme im Wissenschaftssystem wie auch die zwischen Bund und Ländern "umzusteuern" Die in den nächsten Jahren auslaufenden Sonderprogramme von Bund und Ländern etwa, Exzellenzinitiative, Hochschulpakt und Pakt für Forschung und Innovation: Sie sollten unbedingt weiterentwickelt werden – aber neu gefasst, nämlich als: "Rahmenvereinbarung kooperativer Wissenschaftsfinanzierung zwischen Bund und Ländern". Peter Strohschneider:
"Der Vorschlag bezieht sich darauf, dass in den Pakten, um deren Fortsetzung es in der Tat geht oder genauer gesagt: um die Fortsetzung der Finanzierungsfunktionen und Wissenschaftsfunktionen es in der Tat geht, die Fortsetzung dieser Pakte so zu organisieren, dass die unterschiedlichen Funktionen von Wissenschaft, nämlich Kapazitäten der Lehre, Qualität der Lehre, universitäre Forschung, außeruniversitäre Forschung: dass die verschiedenen Funktionen der Wissenschaft sachlich und finanziell besser aufeinander abgestimmt werden können, als wenn man diskutiert: zunächst den einen Pakt und dann vielleicht den anderen, mit dem Restgeld, das wir noch haben usw."
Da die drei Pakte zu unterschiedlichen Zeiten auslaufen – 2015, 2017 und 2019, so Peter Strohschneider, gäbe es – in Zeiten der "greifenden Schuldenbremse" auch zeitliche Abstimmungserfordernisse", die sich mit einer "Rahmenvereinbarung" "leichter organisieren" ließen. Zum Thema "Gleichstellung von Frauen im wissenschaftlichen Betrieb" konstatierte die Mitgliederversammlung der DFG, dass sich zwar schon viel getan habe, vor allem der Anteil von Frauen in den "höchsten Qualifizierungsstufen" aber nach wie vor viel zu niedrig sei. Zukünftig werde man bei Förderanträgen in der DFG genau darauf achten, "wie viele Wissenschaftlerinnen auf welchen Qualifizierungsstufen beteiligt" seien.
Vor dem Hintergrund der weithin beachteten Plagiatsfälle der letzten Jahre konzentriert sich die DFG in ihrer Neufassung der "Empfehlungen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" vor allem darauf, das Ombudswesen in den Hochschulen zu stärken: als ein "subsidiäres Verfahren", als eine zusätzliche Möglichkeit, "in einem vertraulichen, geschützten Rahmen" innerhalb der Hochschulen vor Ombudsleuten Plagiatsvorwürfe äußern und erörtern zu können. Ausdrücklich betonte Peter Strohschneider, ginge es nicht darum, die Öffentlichkeit auszuschalten, den Hochschulen "einen Maulkorb zu erteilen".
"Das Grundprinzip ist, dass die einzelnen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, wenn sie gegenüber einem anderen einen Vorwurf wissenschaftlichen Fehlverhaltens erheben wollen, dann überhaupt müssen wählen können, ob sie das öffentlich über das Internet, über Rezensionen in Wissenschaftszeitschriften tun oder ob sie das in einem vertraulich geschützten Rahmen tun wollen. Und die Vertraulichkeitsregelung, die wir in diesen Empfehlungen formuliert haben, bezieht sich ausschließlich auf diesen "geschützten Rahmen", sie tangiert selbstverständlich nicht die eingeführten, wie soll man sagen, seit Jahrhunderten geübten Formeln wissenschaftlicher Kontrolle und gegenseitiger Kritik."
Und auch das soll fortan zur "Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" gehören: dass alle Regelungen und Verfahren der Untersuchung von Plagiatsfällen auf eine "tragfähige Rechtsgrundlage" gestellt werden und: dass die Hochschulen und Forschungseinrichtungen dabei anstreben sollen, auch "komplexe Verfahren in einem absehbaren Zeitraum" abzuschließen.
Darüber hinaus böten sich doch viele Möglichkeiten an, die Finanzströme im Wissenschaftssystem wie auch die zwischen Bund und Ländern "umzusteuern" Die in den nächsten Jahren auslaufenden Sonderprogramme von Bund und Ländern etwa, Exzellenzinitiative, Hochschulpakt und Pakt für Forschung und Innovation: Sie sollten unbedingt weiterentwickelt werden – aber neu gefasst, nämlich als: "Rahmenvereinbarung kooperativer Wissenschaftsfinanzierung zwischen Bund und Ländern". Peter Strohschneider:
"Der Vorschlag bezieht sich darauf, dass in den Pakten, um deren Fortsetzung es in der Tat geht oder genauer gesagt: um die Fortsetzung der Finanzierungsfunktionen und Wissenschaftsfunktionen es in der Tat geht, die Fortsetzung dieser Pakte so zu organisieren, dass die unterschiedlichen Funktionen von Wissenschaft, nämlich Kapazitäten der Lehre, Qualität der Lehre, universitäre Forschung, außeruniversitäre Forschung: dass die verschiedenen Funktionen der Wissenschaft sachlich und finanziell besser aufeinander abgestimmt werden können, als wenn man diskutiert: zunächst den einen Pakt und dann vielleicht den anderen, mit dem Restgeld, das wir noch haben usw."
Da die drei Pakte zu unterschiedlichen Zeiten auslaufen – 2015, 2017 und 2019, so Peter Strohschneider, gäbe es – in Zeiten der "greifenden Schuldenbremse" auch zeitliche Abstimmungserfordernisse", die sich mit einer "Rahmenvereinbarung" "leichter organisieren" ließen. Zum Thema "Gleichstellung von Frauen im wissenschaftlichen Betrieb" konstatierte die Mitgliederversammlung der DFG, dass sich zwar schon viel getan habe, vor allem der Anteil von Frauen in den "höchsten Qualifizierungsstufen" aber nach wie vor viel zu niedrig sei. Zukünftig werde man bei Förderanträgen in der DFG genau darauf achten, "wie viele Wissenschaftlerinnen auf welchen Qualifizierungsstufen beteiligt" seien.
Vor dem Hintergrund der weithin beachteten Plagiatsfälle der letzten Jahre konzentriert sich die DFG in ihrer Neufassung der "Empfehlungen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" vor allem darauf, das Ombudswesen in den Hochschulen zu stärken: als ein "subsidiäres Verfahren", als eine zusätzliche Möglichkeit, "in einem vertraulichen, geschützten Rahmen" innerhalb der Hochschulen vor Ombudsleuten Plagiatsvorwürfe äußern und erörtern zu können. Ausdrücklich betonte Peter Strohschneider, ginge es nicht darum, die Öffentlichkeit auszuschalten, den Hochschulen "einen Maulkorb zu erteilen".
"Das Grundprinzip ist, dass die einzelnen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, wenn sie gegenüber einem anderen einen Vorwurf wissenschaftlichen Fehlverhaltens erheben wollen, dann überhaupt müssen wählen können, ob sie das öffentlich über das Internet, über Rezensionen in Wissenschaftszeitschriften tun oder ob sie das in einem vertraulich geschützten Rahmen tun wollen. Und die Vertraulichkeitsregelung, die wir in diesen Empfehlungen formuliert haben, bezieht sich ausschließlich auf diesen "geschützten Rahmen", sie tangiert selbstverständlich nicht die eingeführten, wie soll man sagen, seit Jahrhunderten geübten Formeln wissenschaftlicher Kontrolle und gegenseitiger Kritik."
Und auch das soll fortan zur "Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" gehören: dass alle Regelungen und Verfahren der Untersuchung von Plagiatsfällen auf eine "tragfähige Rechtsgrundlage" gestellt werden und: dass die Hochschulen und Forschungseinrichtungen dabei anstreben sollen, auch "komplexe Verfahren in einem absehbaren Zeitraum" abzuschließen.