
Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit einer Klage des Klubs stattgegeben. Die Düsseldorfer Bezirksregierung hatte die Forderung einer Rückzahlung damit begründet, dass die Umsätze in der Saison 2020/21 nicht nur wegen der Pandemie, sondern auch wegen des Abstiegs eingebrochen seien. Diese Begründung sei "ermessensfehlerhaft", entscheiden die Richter. Für die Fortuna sprach demnach auch, dass vergleichbare Fälle anders als vom Land angegeben von verschiedenen Bezirksregierungen nicht einheitlich beantwortet wurden. So sei etwa beim SC Paderborn der Abstieg bei der Bewilligung von Corona-Hilfen überhaupt nicht berücksichtigt worden. Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden.
Diese Nachricht wurde am 15.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.