Das Kabinett habe heute weitgehende Einschränkungen für Fracking beschlossen, schreiben die Bundesministerien für Wirtschaft und Umwelt (BMUB) in einer gemeinsamen Pressemittelung. Das Gesetzespaket sehe "Verbote zum Schutz von Trinkwasser, Gesundheit und Natur in bestimmten Regionen sowie generell weitgehende Einschränkungen für Fracking-Maßnahmen in Schiefer-, Ton-, Mergel- oder Kohleflözgestein vor".
Anders sieht das der nordrhein-westfälische Umweltminister Johannes Remmel. Der Grünen-Politiker widersprach beim Kurznachrichtendienst Twitter dem BMUB. Einschränkung sei die "falsche Formulierung". Es handle sich um ein "Fracking-Ermöglichungsgesetz", denn durch das Vorhaben werde Fracking fast überall in Deutschland möglich.
Auch Dutzende Bundestagsabgeordnete von Union und SPD fordern Nachbesserungen. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Andreas Mattfeldt hatte zuvor seine Ablehnung der Pläne der Bundesregierung bekräftigt. Der Gesetzentwurf müsse noch verändert werden, sagte er im Deutschlandradio Kultur. Eine Gruppe von Abgeordneten innerhalb der Union habe sich auf ein Papier geeinigt, das mehr als zehn Punkte umfasse. Doch Umweltministerin Hendricks und Wirtschaftsminister Gabriel (beide SPD) seien nicht bereit gewesen, diese zu berücksichtigen, kritisierte er.
Mattfeldt, der sich selbst ausdrücklich zum Wirtschaftsflügel der Union zählt, sagte, er sei ein Verfechter der Bergung heimischen Erdgases. Man müsse die Gesetze aber dem derzeitigen Stand der Technik anpassen. Fracking selbst sei nicht die Gefahrenquelle – diese liege grundsätzlich in der Erdgasförderung.
Bisher gibt es keine gesetzliche Regelung. Ein erster Anlauf war 2013 gescheitert, weil Vorschläge der damaligen Bundesregierung aus Sicht einiger Unions-Abgeordneter keinen ausreichenden Wasserschutz boten.
Bestehende Regelungen sollen verschärft werden
Bei der Fracking-Methode wird unter hohem Druck ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien in den Boden gepresst, um undurchlässige Gesteinsschichten aufzuspalten und das darin enthaltene Erdgas oder -öl zu fördern. Fracking kommt bei konventionellen wie unkonventionellen Lagerstätten zur Anwendung. Das konventionelle Fracking wird hierzulande schon seit den 1960er-Jahren angewendet und soll weiter erlaubt bleiben. Allerdings sollen die Regelungen verschärft werden.
Der Einsatz von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten in Schieferschichten sowie Kohleflözen oberhalb von 3.000 Metern zu wirtschaftlichen Zwecken soll grundsätzlich verboten werden. Allerdings sollen wissenschaftliche Probebohrungen mit nachweisbar für das Trinkwasser ungefährlichen Frackingflüssigkeiten möglich bleiben - ebenso wie anschließende Ausnahmen für kommerzielle Abbauvorhaben. Dies stößt bei Fracking-Gegnern auf Kritik.
(bor/tön)